Unitary Taxation als Maßnahme gegen Gewinnverschiebung

Von Alex Cobham und Simon Loretz

09.02.2015 / blog steuergerechtigkeit, 28.01.2014

Die im Zuge der Lux Leaks aufgedeckten Absprachen zwischen Luxemburg und einzelnen Konzernen zeigen wieder einmal, auf welch dreiste Weise multinationale Unternehmen mit Hilfe einzelner Staaten Steuern vermeiden. Häufig geschieht dies durch das Verschieben von Gewinnen zwischen einzelnen Tochterunternehmen desselben Gesamtkonzerns: von Ländern in denen ein Großteil der Umsätze erzielt wird, in Länder in denen keine substantielle wirtschaftliche Aktivität stattfindet, allerdings nur geringe bis keine Steuern gezahlt werden müssen.

Mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (engl. base erosion and profit shifting, BEPS) versucht die OECD nun, gegen diese aggressive Art der „Steuerplanung“ vorzugehen. Während einige Ansätze des Aktionsplans zu begrüßen sind, wird mittlerweile deutlich, dass die Reformbemühungen an vielen Stellen zu kurz greifen, um die grundlegenden Probleme des internationalen Steuersystems wirklich zu lösen (hier finden Sie ein ausführliche Analyse). Zwar sollen verschiedene Möglichkeiten der Gewinnverschiebung erschwert werden, an einer separaten Bestesteuerung von Tochterunternehmen soll jedoch festgehalten werden.

Einen Gegenentwurf dazu stellt die Unitary Taxation (etwa: Gesamtkonzernsteuer) dar, wie sie bspw. in mehreren US-Bundesstaaten angewandt wird. Sie betrachtet multinationale Konzerne samt Tochterunternehmen als Einheit. Der Gesamtgewinn wird anteilig dort besteuert, wo auch substantielle wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden. Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer wird so weitgehend sinnlos. Entscheidend dabei ist, nach welchen Kriterien der Anteil der Konzernaktivitäten im jeweiligen Land berechnet wird. Dies kann bspw. anhand von Umsatz, investiertem Kapital, gezahlten Löhnen, Anzahl der Arbeitnehmer oder einer Mischkalkulation geschehen.

Alex Cobham und Simon Loretz untersuchen in einem vom International Centre for Tax and Development veröffentlichten Working Paper die Auswirkungen einer Unitary Taxation auf die Steuereinnahmen verschiedener Länder. Als Grundlage dienen die Daten von ca. 25.000 Konzernen im Zeitraum zwischen 2003 und 2011. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass Länder mit geringerem Einkommen am meisten durch eine Unitary Taxation profitieren würden. Je nach angelegtem Kriterium für wirtschaftliche Aktivität, würden die Steuereinnahmen um bis zu knapp 200% zunehmen. Im Gegenzug würden Einnahmen durch Unternehmenssteuern vor allem in notorische Regulierungsoasen wie Luxemburg, den Niederlanden oder Irland sinken.

Für Länder des globalen Südens sind die Ergebnisse der Studie nur beschränkt gültig, da Daten zu Unternehmensaktivitäten in diesen Ländern nur lückenhaft vorhanden sind. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit von länderbezogenen Berichtspflichten für Unternehmen als essentielle Grundlage für eine faire Besteuerung. Allerdings kann aus den Ergebnissen ein klarer Trend herausgelesen werden.

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Das Working Paper finden Sie auf www.steuergerechtigkeit.blogspot.de