Arbeitsmarkt und Mindestlohn

Informationen und Flugblatt zum Mindestlohn von der Partei DIE LINKE

21.01.2015 / die-linke.de

Zum 1. Januar 2015, nach mehr als zehn Jahren teils harter politischer Auseinandersetzungen, wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn Wirklichkeit. Sicher ein Erfolg, an dem wir als Partei großen Anteil haben. Trotzdem bleibt unsere Kritik am jetzt eingeführten Mindestlohn bestehen. Er ist mit 8,50 Euro zu niedrig und durch die vielen Ausnahmen geradezu löchrig.

Erst ab mindestens 10 Euro in der Stunde kann erreicht werden, dass Vollzeitarbeit unabhängig von staatlichen Leistungen die Existenz eines Alleinstehenden sichert und man im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen ist.

Zusätzlich fordert DIE LINKE eine klare gesetzliche Definition, welche Lohnbestandteile beim Mindestlohn angerechnet werden dürfen, um Schlupflöcher zu schließen. Auch wirksame Kontrollen und eine breite Informationskampagne sind dringend notwendig, damit letztlich Beschäftigte wie Unternehmen vom Mindestlohn als absoluter Lohnuntergrenze profitieren können. Nicht zuletzt profitieren die Unternehmen vom Mindestlohn, weil Lohndumping als Wettbewerbsstrategie wegfällt. Auch auf die allgemeine Kaufkraft und die Entwicklung von Tariflöhnen hat der Mindestlohn positive Auswirkungen.

Wir wollen mit der Nachfolgenden Aufstellung einen ersten Überblick über das neue Mindestlohngesetzt geben. Wie sich die Einführung des Mindestlohns dann tatsächlich gestaltet werden wir im Laufe des Jahres weiter begleiten und an dieser Stelle darüber informieren.

Was tun, wenn der Mindestlohn gilt und der Chef trotzdem nicht zahlt?

Gesetze sind einzuhalten. Zahlt der Chef nicht entsprechend, drohen ihm Strafen und Bußgelder. Zunächst empfehlen wir, den Mindestlohn einzufordern und auf das neue Gesetz hinzuweisen. Funktioniert das nicht, muss der Mindestlohn eingeklagt werden.

Hilfe gibt es bei den Gewerkschaften, der Deutsche Gewerkschaftsbund informiert über die Mindestlohnhotline: (0391) 4088003 (zum Festnetztarif).

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das für die Einführung des Mindestlohns zuständig ist, informiert unter: www.der-mindestlohn-kommt.de. Telefonisch steht ein Bürgertelefon des BMAS montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter (030) 221911004 (zum Festnetztarif) zur Verfügung.