Fairer Föderalismus? Zum Reformbedarf bei Bildung und Finanzen

Von Prof. Dr. Wolfgang Renzsch

21.11.2014 / www.iwkoeln.de, 12.11.2014

Summary

  • 1. Die Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Finanzreform 2019 sind nicht gut. Von den drei Stufen der Bundesstaatsreform seit 2006 war keine weniger intensiv vorbereitet als dieser letzte und schwierigste. Dieses gilt auch im Vergleich mit früheren Finanzreformen von 1955 und 1969.
  • 2. Die Vorschläge eines vollständigen Umbaus der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf der Grundlage der ökonomischen Föderalismustheorie werden dem deutschen Bundesstaat nicht gerecht.
  • 3. Die bestehende Finanzverfassung des Grundgesetzes hat sich über mehr als sechs Jahrzehnte, insbesondere bei der Bewältigung der finanziellen Lasten der Deutschen Einheit bewährt. Sie sollte weiterentwickelt werden
  • 4. Die Schwächen der gegenwärtigen Finanzordnung liegen in der originären Steuerverteilung, die weder leistungsbezogen noch aufgabengerecht ist, und in der Konfliktträchtigkeit des Länderfinanzausgleichs. Wenn es gelänge, die originäre Steuerverteilung im Sinne von mehr Gemeinschaftsverträglichkeit zu ändern, dann wäre es auch möglich, die Autonomie der Länder durch eine eigene Gesetzgebung bei den Landes- und Kommunalsteuern zu stärken

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