Nach EuGH-Urteilen: Abschiebungsgefangene umgehend freilassen!

Von Pro Asyl

18.07.2014 / www.proasyl.de, 17.07.2014

Seit Jahren vollziehen die meisten Bundesländer Abschiebungshaft auf rechtswidrige Art und Weise: Asylsuchende, die nichts verbrochen haben, werden in regulären Gefängnissen inhaftiert, wo sie spürbare Nachteile einer Strafhaft erleiden. Nach zwei heutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs steht diese Praxis vor dem Aus.

Betroffen von Abschiebungshaft sind heutzutage zunehmend Asylsuchende, die aufgrund der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten abgeschoben werden sollen. In den Haftanstalten im grenznahen Raum wie Eisenhüttenstadt oder Rendsburg, liegt der Anteil von inhaftierten Flüchtlingen regelmäßig bei ca. 90 Prozent. Betroffen sind unter anderem auch Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Abschiebungshaft ist keine Strafhaft – und doch fühlen sich Männer, Frauen und sogar Minderjährige in Justizvollzugsanstalten als Verbrecher stigmatisiert. Erst im April hatte die Antifolterstelle die Trennung des Vollzugs von Abschiebungshaft und Strafhaft gefordert und einen Bericht vorgelegt. Darin wurden zahlreiche gravierende Nachteile für Flüchtlinge in Einrichtungen zur Strafhaft dokumentiert, wie sie auch PRO ASYL in dem Bericht „Schutzlos hinter Gittern“ dokumentiert hat. Dazu gehören Handy- und Internetverbote, reduzierte Besuchszeiten und das Einsperren in Zellen.

Inhaftierte dürfen nicht zum gemeinsamen Vollzug gedrängt werden

Insbesondere weibliche Abschiebungsgefangene leiden wegen der geringeren Zahl weiblicher Häftlinge unter Vereinzelung. Nicht zulässig ist es jedoch, wenn Behörden diesen Umstand ausnutzen und weibliche Abschiebungsgefangene dazu drängen, sich mit strafgefangenen Frauen einschließen zu lassen. Dies wäre unzulässig, wie der EuGH heute feststellte.

Den Urteilen des EuGH lagen die Fälle einer Vietnamesin, einer Syrerin und eines Marokkaners zugrunde. Sie alle hatten gegen ihre Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten geklagt. Der EuGH stellte heute fest, dass dies gegen das Trennungsgebot der europäischen Rückführungsrichtlinie verstößt. Nach dieser sind Abschiebungsgefangene ausschließlich in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen, wenn diese vorhanden sind.

Seit Jahren rechtswidrige Vollzugspraxis

Dieses EU-Recht hätte bis Ende 2010 auch in Deutschland umgesetzt werden müssen. Bis zur Anrufung des EuGH im Sommer 2013 wurde in zehn Bundesländern die Abschiebungshaft in Strafvollzugsanstalten durchgeführt. Inzwischen hat es in einer Reiche von Bundesländern – auf Druck der jeweiligen Landgerichte – bereits Umstellungen gegeben.

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen schicken Abschiebungsgefangene neuerdings nach Berlin (Männer) oder nach Eisenhüttenstadt (Frauen). Niedersachsen und Bayern stellten ihre Haftpraxis in den vergangenen Monaten auf spezielle Haftanstalten um. Doch in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde die Abschiebungshaft bis heute in einer Strafvollzugsanstalt vollzogen.

Lediglich Rheinland-Pfalz, das Saarland, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Bremen beachten schon länger das Trennungsgebot. Das Saarland bringt Abschiebungsgefangene nach Rheinland-Pfalz, in den anderen Ländern bestehen eigene Abschiebungshaftanstalten (in Bremen ist dies ein Polizeigewahrsam).

Zahlreiche Klagen gegen rechtswidrigen Vollzug

PRO ASYL hat in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 23 Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterstützt. Allein seit dem 1. Januar 2014 wurden 286 Anträge auf Rechtshilfe an PRO ASYL gestellt.

Die Klagen vor dem BGH wurden notwendig, da die Bundesländer entgegen der EU-Richtlinie und zahlreicher BGH-Entscheidungen weiterhin rechtswidrig Abschiebungshaft in regulären Gefängnissen vollzogen. Die heutigen Entscheidungen des EuGH lassen nun keinen Zweifel mehr daran zu, dass dies rechtswidrig ist. Abschiebungshäftlinge in Strafhaft müssen nun unverzüglich freigelassen werden!

Laut der Antifolterstelle waren 2013 bundesweit etwa 5.000 Menschen in Abschiebungshaft. Insgesamt wird Abschiebungshaft zu lange, zu oft und zu schnellverhängt. Der Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat seit 2002 über 900 Inhaftierte vertreten. In jedem zweiten Fall erwies die Haft sich als rechtswidrig; durchschnittlich saß jeder dieser Menschen 28 Tage zu Unrecht in Haft. PRO ASYL fordert, dass die Abschiebungshaft generell abgeschafft wird.

Hintergrundinformationen zum Thema Abschiebungshaft

Bericht "Schutzlos hinter Gittern"

EuGH beendet rechtswidrige Abschiebungshaft (17.07.14)

Abschiebungshaft: Vorsätzliche Freiheitsberaubung in der JVA Preungesheim? (10.06.14)

Antifolter-Stelle rügt Abschiebungshaft (07.04.14)

Abschiebungshaft: Zu schnell, zu oft, zu lange (13.09.12)