DGB fordert Wohngeldreform, um steigenden Mietbelastungen insbesondere in Städten zu begegnen und Armut vorzubeugen

DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik

08.04.2014 / April 2014

Entlastungswirkung des Wohngelds stark gesunken

In der Praxis problematisch – aus Sicht der Hilfeempfänger/innen – kann die Beendigung des Leistungsbezugs werden, wenn mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht der komplette Lebensunterhalt sichergestellt werden kann. In diesen Fällen besteht evtl. ein Wohngeldanspruch sowie – falls Kinder im Haushalt leben – ein Anspruch auf Kinderzuschlag als einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Diese Leistungen müssen dann jedoch separat beantragt und nach unterschiedlichen Anspruchskriterien geprüft werden. Statt eine „Vollfinanzierung“ der (angemessenen) Unterkunftskosten über Hartz IV müssen die Betreffenden einen Zuschuss (keine volle Kostenübernahme) zu ihren Wohnkosten beantragen und ggf. bei der Kindergeldkasse einen zusätzlichen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Der DGB hält eine Vereinfachung der Antragsverfahren bei Kindergeldkasse und Wohngeldstelle für sinnvoll. Dabei sollte es auch um eine Angleichung der Einkommensdefinition und -anrechnung gehen. [...] Der Anstieg der Mieten und Wohnnebenkosten in den letzten Jahren sowie die - im Unterschied zu Renten, Hartz IV- oder Sozialhilfe - Nichtdynamisierung des Wohngelds führten zudem zu einer schleichenden Entwertung des Wohngelds bzw. seiner Entlastungswirkung, da eine entsprechende Anpassung des Wohngeldgesetzes unterblieb.

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