Wo der Mindestlohn nicht reicht

Portal Sozialpolitik "Info-Grafiken"

20.03.2014 / www.portal-sozialpolitik.de, 19.03.2014

»Gute Arbeit muss […] existenzsichernd sein«, so steht es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Deshalb soll ab 2015 bzw. 2017 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt werden.

Viele glauben, dies reiche rechnerisch aus, damit kinderlose Alleinstehende in Vollzeit aus der Leistungsberechtigung nach SGB II (»Hartz IV«) herauswachsen können. Diese Hoffnung wird sich nicht erfüllen. Wie eine Auswertungen der Grundsicherungsstatistik durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Bundestagsfraktion DIE LINKE belegt, kämen über 40 Prozent aller Singles im »Hartz-IV«-Bezug selbst dann nicht über das Grundsicherungsniveau hinaus, wenn sie eine Vollzeitbeschäftigung zu einem Stundenlohn von 8,50 Euro hätten. Die Ursache: Der anvisierte Mindestlohn ist schon heute zu niedrig, um die steigenden Mieten und Heizkosten (KdU) zu decken. Die nämlich dürften bei Mindestlöhnern mit Vollzeitjob nicht mehr als 345 Euro betragen. Tatsächlich aber liegen sie im Westen bei fast jedem zweiten Single mit »Hartz-IV«-Bezug über diesem Grenzwert.

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