Racial Profiling: Kontrollen jenseits des Rechts

Von Anke Schwarzer

12.01.2014 / aus: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2014, Seite 17-20

Vor Gericht gilt bis zu einer Verurteilung laut Gesetz für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Auf der Straße, in Zügen, an Bahnhöfen und Autobahnraststätten hingegen ist dieser Grundsatz offenbar außer Kraft gesetzt: Die Polizei kontrolliert hier Menschen allein wegen ihrer dunklen Hautfarbe überproportional häufig, ohne dass diese sich aufgrund ihres Verhaltens verdächtig gemacht hätten.
(...)

Den ganzen Artikel finden Sie auf www.blaetter.de