Finanzbranche - Die Party geht weiter

Von Axel Troost

07.01.2014 / 07.01.2014

Die Finanzbranche gibt sich nach den Exzessen der Finanzkrise geläutert. Doch un­längst mehren sich die Negativschlagzeilen wieder einmal. Vom Kulturwandel, wie ihn etwa die Deutsche Bank verspricht, ist offenbar nicht viel zu halten.

Vor zwei Jahren wurde aufgedeckt, dass die Großbanken einen der wichtigsten Zins­sätze, den Libor, jahrelang manipuliert haben. Die EU-Kommission verhängte deswe­gen für sechs Banken eine Geldstrafe von 1,7 Mrd. Euro, davon 725 Millionen Euro für die Deutsche Bank.

Die Deutsche Bank streitet die Manipulation zwar nicht ab. Doch sie verweist auf schwarze Schafe in ihren Reihen, die dafür zur Verantwortung gezogen wurden. Ein Frankfurter Gericht hat diese Einzeltäterhypothese unlängst als unzulässig erklärt: „Die Bank beanstandet ein Verhalten, das sie selbst ermöglicht hat.“ (Handelsblatt vom 20.11.2013). Eine Untersuchung der BaFin weist in die gleiche Richtung. So soll eine Sonderprüfung durch Ernst & Young ergeben haben, „dass es im Umgang mit den Vor­würfen zum Libor keine hinreichende Aufklärung und Untersuchung der Vorgänge in­nerhalb der Bank gab“ („Kultur des Wegsehens“, Spiegel vom 6.1.2014). Offenbar ver­sucht sich der Deutsche Bank-Vorstand im Vertuschen und im Geschäftsgebaren eines Weiter-wie-bisher.

Ähnliches spielt sich bei der Begrenzung der Bankergehälter ab. Zum einen musste die BaFin feststellen, dass die Banken die gesetzlichen Vergütungsregeln in vielen Fällen nicht einhalten („Bonus-Risiko im Bankturm“, Handelsblatt vom 10.12.2013). Zum ande­ren werden die neuen (immer noch großzügigen) EU-Regelungen, die Bonuszahlungen auf das zwei- bis dreifache des Festgehalts begrenzen, gerade durch neue Vergütungs­regeln unterlaufen. „Die Einkommen werden durch den Bonusdeckel nicht sinken“, zi­tiert die FAZ vom 6.1.2014 einen Vergütungsexperten – eine Nachricht, die kritische ZeitgenossInnen eigentlich nicht sonderlich überrascht.

Das letzte anstehende größere Regulierungsvorhaben für die Banken ist der Vorschlag für ein Trennbankensystem. Der für Januar erwartete Entwurf von EU-Kommissar Bar­nier will den Banken untersagen, rein gewinnorientierten Eigenhandel zu betreiben. Doch dies soll nur für die 29 größten europäischen Banken gelten und für viele Aktivitä­ten dem Ermessen der nationalen Aufsicht freigestellt bleiben („EU will Banken nicht zerschlagen“, Handelsblatt vom 7.1.2014). Der Entwurf muss noch die Mühlen der eu­ropäischen Gesetzgebung durchlaufen, zudem soll das Vorhaben noch vor den Euro­pawahlen fertig werden. Ein großer Wurf kann das Gesetz daher nicht werden – zumal die Deutsche Bank nach eigener Definition längst keinen Eigenhandel mehr betreibt und geeignete Konstruktionen suchen wird, um ihre spekulativen Geschäfte an anderer Stelle möglichst unbeschadet weiter zu betreiben.

Die genannten Beispiele sind symptomatisch. Schärfere Regeln werden von einer Heer­schar von Lobbyisten bekämpft. Treten sie in deutlich abgespeckter Form in Kraft, wer­den sie mit Hilfe von gut bezahlten Juristen unterlaufen oder treffen auf eine überforder­te Aufsicht. Sechs Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise tanzt die Branche daher Politik und Aufsehern immer noch auf der Nase herum. Solange die Kräfteverhältnisse nicht geradegerückt werden, drohen Regulierungsvorhaben immer wieder an einer Mischung an fehlendem Willen, Hasenfüßigkeit und Unkenntnis der dafür verantwortlichen Politi­kerinnen und Politiker zu scheitern.

DIE LINKE will die Banken auf eine Zubringerfunktion für die Gesellschaft und Realwirt­schaft zurechtstutzen. Die Geschäftstätigkeit der Banken muss dafür gesetzlich auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, das Einlagengeschäft und die Kreditvergabe für ge­samtwirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvolle Investitionen beschränkt werden. Diese Kernfunktionen finden sich bereits heute als zentrales Geschäftsmodell der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die sich in der Krise als besonders stabil und für die Kreditversorgung äußerst wichtig erwiesen haben.

In diese Richtung zielt auch ein Finanz-TÜV: Ähnlich wie im Straßenverkehr, bei Elek­trogeräten oder Arzneimitteln sollten in Zukunft Finanzinstrumente und -praktiken so­lange verboten sein, bis sie durch eine Zulassungsstelle ausdrücklich genehmigt wur­den. Dies würde es deutlich erschweren, gesetzliche Regelungen zu unterlaufen, denn die Logik auf den Bank- und Finanzmärkten würde vom Kopf auf die Füße gestellt: nicht alles ist erlaubt bis es verboten wird, sondern nur das darf verkauft und praktiziert wer­den was vorher genehmigt ist.