Mindestlohn im Koalitionsvertrag: 8 Euro statt 8,50 pro Stunde

Von Patrick Schreiner

01.12.2013 / annotazioni.de, 27.11.2013

Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm das Ziel formuliert, einen Mindestlohn von „mindestens 8,50 Euro“ einzuführen. Der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene Mindestlohn aber entspricht faktisch lediglich etwa 8 Euro pro Stunde.

Im SPD-Wahlprogramm hieß es noch:

Wir wollen einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen – einheitlich in Ost und West, der auf Vorschlag einer vom BMAS eingesetzten Mindestlohnkommission jährlich angepasst wird.

Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat dies später dahingehend konkretisiert, dass dieser Mindestlohn ab dem 1. Februar 2014 gelten solle.

Der Koalitionsvertrag sieht zum Mindestlohn nun allerdings folgende Regelungen vor:

  1. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro.
  2. Bis zum 1. Januar 2017 kann dieser Mindestlohn noch durch Tarifverträge unterlaufen werden; für Arbeitnehmer/innen, die tariflich einen geringeren Lohn als 8,50 Euro erhalten, gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro also erst ab 2017.
  3. Erstmals angehoben werden soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2018.

Dies bedeutet, dass gemäß Koalitionsvertrag der Mindestlohn erst ab 2018 auf Basis eines 2017 gültigen Mindestlohns von (dann ja noch immer) 8,50 Euro weiterentwickelt wird. Geld verliert allerdings beständig an Wert. Ein Euro im Jahr 2014 ist mehr wert als ein Euro im Jahr 2017, oder umgekehrt: Ein Euro im Jahr 2017 ist weniger wert als ein Euro im Jahr 2014. Nimmt man nun an, dass diese Geldentwertung bzw. Inflation pro Jahr 2 Prozent beträgt (was einigermaßen realistisch sein dürfte und überdies das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank darstellt), so entspricht ein Mindestlohn von 8,50 (im Jahr 2017) einem Mindestlohn von 8,01 Euro (in Preisen des Jahres 2014).

Damit führt Schwarz-Rot faktisch einen Mindestlohn von lediglich 8,01 Euro ein.