Finanztransaktionssteuer unter Beschuss

Von Axel Troost

10.07.2013 / 10.07.2013

Die Finanzkrise hat in ganz Europa die Staatsschulden massiv erhöht und die Krise des Euros maßgeblich befeuert. Die Finanztransaktionssteuer, deren Steuerlast substanziell von der Finanzbranche getragen würde, ist daher längst überfällig. Entsprechende Re­gierungspläne gibt es schon seit längerem. Umso unverständlicher, dass trotz der pre­kären Lage die Verhandlungen um eine teil-europäische Finanztransaktionssteuer wie­der ins Stocken geraten sind.

Der Teilnehmerkreis ist letztlich auf nur noch elf EU-Staaten geschrumpft, dafür sind die Verhandlungen aber nun im entscheidenden Stadium angelangt. Basis der Verhandlun­gen ist ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission. Dessen großer Clou ist das „Ansäs­sigkeitsprinzip“: Demnach würde die Steuer nicht am Ort der Transaktion fällig (wie bei der gescheiterten Börsenumsatzsteuer in Schweden), sondern am Sitzland der Trans­aktionspartei festgemacht. Die breite Definition dieses Prinzips wird Steuervermei­dungspraktiken erheblich erschweren.

Seit der Richtlinienentwurf vorliegt, warnt jede Woche eine neue Studie der Finanzlobby vor den angeblich mit der Steuer verbundenen Gefahren. Auch leitende Zentralbanker, voran Bundesbankchef Jens Weidmann und sein französischer Amtskollege Christian Noyer, grätschen wieder einmal dazwischen. Die Folge: Die Steuer gerät zusehends ins Wanken.

Ein besonderes Trauerspiel bietet dabei die französische Seite. Seit nach dem Skandal­rücktritt von Haushaltsminister Cahuzac nunmehr das Finanzministerium für die Finanz­transaktionssteuer verantwortlich ist, wird der Kommissionsentwurf von dessen Fach­beamten massiv hintertrieben. Dies gilt für sowohl die Bemessungsgrundlage, die durch Ausnahmen für Derivate und bestimmte Akteure massiv ausgehöhlt werden soll, als auch für das fundamentale Ansässigkeitsprinzip. Mit Frankreich fällt aber aktuell einer der bisher entschiedensten Befürworter der Steuer aus. Zusätzlich torpedieren Staaten wie Großbritannien und Luxemburg die Verhandlungen durch ständige Bedenken und Klageandrohungen, obwohl sie die Steuer selber gar nicht einführen werden. Großbri­tannien hat am Europäischen Gerichtshof bereits gegen das Verfahren geklagt.

Die Verhandlungen werden nach der Sommerpause auf hochrangigerer Ebene fortge­setzt. Wie sich Frankreich dann verhält, ist unklar. Einen Vorgeschmack auf anstehende Verwässerungen gibt eine Entschließung des Europaparlaments. Dieses hatte Anfang Juli per Resolution verschiedene Änderungen am Steuerdesign gefordert. Das Europä­ische Parlament ist in Steuerfragen zwar nur Zaungast, als Ort der Debatte aber den­noch ein guter Seismograf für politische Tendenzen.

Tatsächlich will das Europaparlament die Steuer in einigen Bereichen schärfen, in an­deren dafür aber abschwächen. Positiv ist, dass das Europäische Parlament an einer breiten Ausgestaltung festhält und Ausnahmen verhältnismäßig restriktiv fasst. Die Vor­schläge zur Verschärfung sind jedoch überwiegend nicht neu und werden, so Steuer­kommissar Semeta in der Aussprache, von der Kommission nicht geteilt. Dagegen sind die Vorschläge für Aufweichungen allesamt neu und haben gute Chancen, tatsächlich aufgegriffen zu werden. Wie im Europaparlament dürfte daher auch bald unter den Re­gierungen wieder hart um Sonderregelungen für Pensionsfonds, Staatsanleihen und Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos), für nichtfinanzielle Unternehmen und gruppenin­terne Transaktionen gerungen werden. Besonders kritisch ist die vom Europaparlament und zuvor bereits vom Bundesrat vorgebrachte Ausnahme für sogenannte Market Ma­ker. Diese sorgen, so die Theorie, durch ständige Kauf- und Verkaufsangebote für Li­quidität und leben von geringen Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen. Tatsäch­lich lässt sich harmloses Market Making aber nur schwer von unerwünschten Formen des Eigenhandels abgrenzen. Die Ausnahme würde somit ein Einfallstor zur Steuer­vermeidung schaffen.

Ungemach droht auch bei den Steuersätzen. Aus unerfindlichen Gründen will das Eu­ropaparlament den teilnehmenden Staaten verbieten, höhere Steuersätze als die von der Kommission vorgeschlagenen Mindeststeuersätze festzulegen. Dagegen hatte die Linksfraktion (GUE/NGL) im Europaparlament einen einheitlichen Mindeststeuersatz von 0,1 Prozent gefordert, war damit aber gescheitert.

Das Bundesfinanzministerium hat sich Fragen, wie es sich zu den im Europäischen Parlament diskutierten Ausnahmeregelungen verhält, verweigert. Offiziell, um seine Verhandlungsposition nicht zu schwächen, de facto aber, weil es sowohl FDP, welche sich als Gegner der FTS profilieren will, als auch SPD und Grüne bei Laune halten muss, welche ihre Zustimmung zum Fiskalvertrag an die Steuer geknüpft haben. Die Erfahrung mit der Steuer zeigt, dass die Beteiligten weniger aus eigener Einsicht, als auf Druck von außen handeln. Der Bankenrettungsfonds SoFFin hat bisher bereits Ver­luste von 23 Milliarden Euro realisiert. Die indirekten Kosten der Bankenrettung liegen noch weitaus höher. Daran gilt es zu erinnern.

Was hat das Europaparlament genau beschlossen?

Das Europäische Parlament (EP) hat am 3. Juli mit großer Mehrheit (522:141:42) eine Entschließung zur „Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Fi­nanztransaktionssteuer“ beschlossen. Es hält an einer breiten Steuer fest, fordert aber eine Vielzahl von konkreten Änderungen. Die Änderungsanträge haben jedoch bloß Appellcharakter.

Verschärfungen:

  • Das EP will auch Devisentransaktionen besteuern, was die Kommission aus rechtlichen Gründen ablehnt.
  • Das EP will außerbörsliche Finanztransaktionen stärker besteuern. Darüber soll erreicht werden, dass mehr Finanztransaktionen über regulierte Handelsplätze abgewickelt werden, die mehr Transparenz und Kontrolle ermöglichen.
  • Das EP will auch stornierte Transaktionen im Rahmen des Hochfrequenzhandels besteuern.
  • Das Ansässigkeitsprinzip wird um „Zweigstellen eines Instituts mit Niederlassung in einem teilnehmenden Mitgliedsstaat“ erweitert.
  • Das Ausgabeprinzip wird gestärkt, indem Ausnahmen für OTC-Geschäfte gestri­chen werden und es um weitere Kriterien erweitert wird.
  • Stempelprinzip: Eine Finanztransaktion, für die keine Steuer entrichtet wurde, wird rechtlich nicht anerkannt.
  • Zusätzlich soll ein unbesteuertes Instrument grundsätzlich nicht für ein zentrales Clearing in Frage kommen und auch nicht bei den Eigenkapitalanforderungen anerkannt werden, „sodass die Umgehung den Steuersünder um ein Vielfaches teurer zu stehen käme als die eigentliche Steuer“.
  • Eine Arbeitsgruppe von Sachverständigen (FTS-Ausschuss) soll die Umsetzung der Richtlinie überwachen und gegen missbräuchliche Praktiken vorgehen.

Schwächungen:

  • Der bisherige Entwurf legt Mindeststeuersätze fest (0,1 Prozent für Aktien und Anleihen, 0,01 Prozent für Derivate). Die Mitgliedstaaten können höhere Steu­ersätze nach eigenem Gutdünken festlegen. Das EP will nun einheitliche Steu­ersätze in Höhe der Mindeststeuersätze festlegen, um eine „Verzerrung inner­halb des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems zu vermeiden“.
  • Sogenannte KMU-Wachstumsmärkte sollen von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen werden. Marktmacher, die keine Hochfrequenzhandelsstrategie verfolgen, sollen von der FTS ausgenommen werden.
  • Ausgenommen werden sollen auch Übertragungen zwischen den Unternehmen einer Gruppe oder innerhalb eines Netzes dezentraler Banken, wenn dies zum Erfüllen von Liquiditätsvorschriften geschieht (insbesondere relevant für Landes­banken und Sparkassen).
  • Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos) sollen statt mit 0,1 % nur mit 0,01 % be­steuert werden. Bis zum 1. Januar 2017 soll für Staatsanleihen und Pensionsfonds nur der hal­bierte Steuersatz erhoben werden.

Ambivalent:

  • Die FTS fällt gemäß Kommissionsentwurf nur auf Finanztransaktionen an, die durch oder über Finanzinstitute abgeschlossen werden. Nichtfinanzielle Unter­nehmen sind bis zu einem Schwellenwert von der Steuer ausgeschlossen. Das EP verschärft den Schwellenwert, will dafür aber zur Risikoabschirmung genutzte Derivatgeschäfte bei der Berechnung außen vor lassen.

Machttaktisches Geplänkel:

Ein Teil der Änderungsanträge sollte eher als machttaktisches Geplänkel gesehen wer­den und haben eine stärkere Beteiligung des EPs und zentralisiertere Entscheidungen zum Ziel.

  • Die Einnahmen sollen teilweise als EU-Eigenmittel vereinnahmt werden und be­stimmten Zwecken zugeführt werden. Damit will sich das EP eigene Finanzquellen er­schließen und weniger von nationalen Beiträgen der Mitgliedstaaten abhängig werden. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten lehnen diesen Vorschlag vehe­ment ab.
  • Das EP soll stärker über mit der FTS zusammenhängende Vorgänge unterrichtet werden.
  • Die Europäische Kommission soll stärker als geplant ermächtigt werden, dele­gierte Rechtsakte zu erlassen, damit die Steuer einheitlich erhoben werden kann. Dabei soll das EP einbezogen werden.

Die Liberalen (ALDE) hatten eine generelle Ausnahme von Pensionsfonds gefordert, waren damit aber recht deutlich gescheitert (225:458:23).

Die Linksfraktion (GUE/NGL) hatte einen einheitlichen Mindeststeuersatz von 0,1 % gefordert, war damit aber auch unterlegen.

Replik von Steuerkommissar Semeta auf die Entschließung (Parlamentsdebatte vom 2. Juli)

  • Keine Besteuerung von Devisentransaktionen aus rechtlichen Gründen
  • Keine Kopplung der Rechtskraft einer Transaktion an Zahlung der Steuer aus rechtlichen Gründen
  • Vorübergehend reduzierter Steuersatz für Pensionsfonds und Staatsanleihen sollte in Betracht gezogen werden, aber keine generelle Ausnahme
  • Sieht Probleme bei Übertragungen innerhalb einer Gruppe
  • Sehr vage: Behandlung spezifischer Akteure muss analysiert und mit Vorsicht behandelt werden
  • Wegen Abgrenzungsproblemen kritisch gegenüber der Ausnahme von Market Makern
  • Nicht-Finanzunternehmen, die unterhalb eines Schwellenwerts von der Steuer ausgenommen sind, könnten anders abgegrenzt werden.