Antwort von Dr. Axel Troost auf den offenen Brief der UWV

17.06.2013 / 14.06.2013

Sehr geehrte Frau Kniesche,

wie Sie sicherlich bereits aus der Presseerfahren haben, hat der Bund – in Kooperation mit den Bundesländern – einen Hilfsfonds für die Betroffenen des Hochwassers aufgelegt. Dieser soll bis zu acht Milliarden Euro umfassen und zur Hälfte vom Bund finanziert werden.

Die Rahmenbedingungen, wer in welchem Umfang Hilfe aus dem Fonds erhalten kann, sind bisher noch unklar. Auf der Sitzung des Bundesrats am 05. Juli soll darüber endgültig entschieden werden.

Unabhängig vom Hilfsfonds stehen bereits jetzt kleinere Hilfsprogramme des Bundes bereit.[1] So übernehmen Bundund Länder für bis zu drei Monate die Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind und deren Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.[2] Die Steuerbehörden verzichten in der Regel bei Hochwassergeschädigten auf die Erhebung von Säumniszuschlägen und den Vollzug von Vollstreckungsmaßnahmen, gewähren Stundung bei fälligen Steuern usw.[3]

Ebenso hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die vom Hochwasser betroffenen Regionen besondere Regelungen beschlossen. Diese umfassen günstigere Kredite aus Förderprogrammen sowie die Möglichkeit Zinsen und Rückzahlungen aus dem Kreditprogramm der KfW auszusetzen.[4]

Darüber hinaus haben die vom Hochwasser betroffenen Bundesländer eigene Hilfsprogramme initiiert, die zur Hälfte vom Bund mitfinanziert werden. Die Ausgestaltung dieser Programme ist den Ländern überlassen, ebenso wie die Regelung der zeitlichen und bürokratischen Abläufe.[5]

Wie viel dieser Mittel in den Landkreis Leipzig fließen werden ist noch völlig unklar, insbesondere weil der Großteil der Schäden erstnoch ermittelt werden muss. Daran wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes orientieren. Gleiches gilt für die zeitlichen und bürokratischen Abläufe, da sich der Bundes-rat erst am 05. Juli mit den Rahmenbedingungen für den Hilfsfonds befasst, kann hierzu ebenfalls noch keine Aussage gemacht werden.

Um die Hilfe für die vom Hochwasser betroffenen Menschen zu beschleunigen, hat DIE LINKE einen Antrag im Bundestag vorgelegt. Darin wird zum einen eine schnelle unbürokratische Hilfe gefordert, zum anderen einen Hochwasserfonds mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro einzurichten. Dies ist notwendig, weil bereits jetzt abzusehen ist, dass die von Bund und Länder vereinbarten acht Milliarden nicht ausreichen werden.

Mehr dazu kann in dem Antrag nachgelesen werden.

Mein Kollege Dietmar Bartsch hat hierzueine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben:


Mit freundlichen Grüßen
Axel Troost

[1] siehe z.B. www.bmwi.de
[2] siehe hierzu www.bmas.de
[3] siehe hierzu www.bundesfinanzministerium.de
[4] siehe hierzu www.bmwi.de
[5] siehe z.B. amt24.sachsen.de