Öffentliche Haushalte im Lot? Teil 2

Von Martin Nees

03.02.2013 / vorort-links.de, 29.01.2013

»Deutschland geht es gut. (…) Die Städte und Gemeinden in ihrer Gesamtheit erwarten im Jahre 2012 eine schwarze Null.« (1) Auf diese Aussage wurde die Jahresbilanz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) von den meisten Medien reduziert. Völlig ausgeblendet wird, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen immer weiter öffnet. Viele Kommunen, vor allem in strukturschwachen Regionen, haben immer noch große strukturelle Defizite in ihren Haushalten zu verzeichnen. Auch NRW-Kommunen sind davon ganz besonders betroffen, z.B. Köln (bis ca. 400 Mio. Euro Defizit in 2012) (2) , Essen (ca. 250 Mio. Euro) (3) Aber auch die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz planten im Jahr 2012 wegen ihrer Defizite entsprechend ihrer Haushaltspläne rund 465 Mio. ¤ neue Liquiditätskredite aufnehmen. (4)

Darüber hinaus gibt es gerade in strukturschwachen Gebieten einen ungebrochenen Anstieg der kommunalen sozialen Leistungen. Bundesweit haben sie im Jahre 2012 erstmals die Grenze von 45 Mrd. Euro überschritten.(5) Da kommt eine weitere Meldung gerade zur rechten Zeit. Der Bund entlastet Kommunen bei der Grundsicherung im Alter bundesweit um 3,6 Mrd. Euro. Er leiste »damit einen nachhaltigen Beitrag, um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Er erfüllt seine Zusagen aus der Gemeindefinanzkommission des Jahres 2011 und zum Fiskalpakt.«(6)

Diese Neuregelung soll am Beispiel der Haushaltsplanungen der Stadt Köln erläutert werden. Im Haushalt 2013 werden Ausgaben in Höhe von 112,5 Mio. Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeplant. Davon werden dann 75 % (ca. 81,3 Mio. Euro) vom Bund erstattet. Entsprechend der zwischen Bund und den Ländern protokollierten Erklärung zur Verbesserung der Gemeindefinanzen steigt die Bundesbeteiligung an diesen Aufwendungen im Jahr 2014 auf 100 %, was einem Betrag von rd. 117,0 Mio. Euro entspricht. (7)

Ganz anders stellt sich die Lage bei den kommunalen Kosten des SGB II (Kosten der Unterkunft und Heizung) dar. Hier muss die Stadt Köln 295,5 Mio. Euro einplanen. Davon werden ihr 78 Mio. Euro vom Bund erstattet. Das sind 26,4% der Kosten.

Die Bundesregierung hat sich aus der Finanzierung der Kosten der Unterkunft immer weiter zurückgezogen. 2007 lag die Bundesbeteiligung bei durchschnittlich 37,2%. Nach Berechnungen des Landkreistages hätte die Bundesbeteiligung 2011 bei 37,69 % liegen müssen. An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass den Kommunen die anfallenden Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket mit Zustimmung der Länder nicht vollständig ersetzt werden.

Aber nicht nur das, im Bundeshaushalt 2013 plant die Bundesregierung jetzt weitere direkte und indirekte Kürzungen zuungunsten der Kommunen, vor allem im auch im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (8). Auch von der NRW-Landesregierung drohen den NRW-Kommunen neue finanzielle Belastungen. Das Land will ihnen die Umsetzung der Inklusion, also die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern, nicht vollständig finanzieren. Diese völkerrechtlich verbindliche UN-Konvention hat die Bundesrepublik 2009 unterzeichnet( 9).

Auch der DStGB macht deutlich:»Ohne Einnahmenverbesserung auf Seiten des Staates wird es nicht gehen. Die Bürger erwarten immer mehr Leistungen, bessere Straßen, mehr Polizisten, mehr Erzieherinnen, mehr Lehrer, bessere Schulen, Ganztagsschulen und vieles mehr. Wenn die Mehrheit dies tatsächlich will, muss der Staat auch in die Lage versetzt werden, diese Leistungen zu finanzieren, ohne immer neue Schulden aufzunehmen.« (10)

Neben einer Steuerreform, die Wohlhabende wieder entsprechend ihrem Einkommen an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt, wäre die Einführung eines auskömmlichen Mindestlohnes ein wirksames Mittel, um die SGB-Kosten auch für die Kommunen zu senken. Viele Geschäftsmodelle, vor allem in der Dienstleistungsbranche, kalkulieren mit Dumpinglöhnen. Unternehmen gehen davon aus, dass ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen können. Die Einführung eines Mindestlohnes wird von der Bundesregierung weiterhin verweigert.

Da war selbst einer der Urväter des Kapitalismus,
Adam Smith, schon weiter. Er führte aus: »Ein Mensch muß stets von seiner Arbeit leben und sein Lohn muß wenigstens hinreichend sein, um ihm den Lebensunterhalt zu verschaffen. (…) So viel scheint allerdings gewiß zu sein, daß, um eine Familie zu ernähren, die Arbeit des Mannes und der Frau zusammen, selbst in den untersten Klassen gewöhnlicher Arbeiter, etwas mehr einbringen muß, als gerade für den eigenen Unterhalt nötig ist.«(11)

Martin Nees ist Gewerkschaftssekretär im ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Gemeinden.

[1] Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Bilanz 2012/13, S. 2; Vorgestellt im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am 4.1.2013

[2] Martin Nees: sozialismus online, Öffentliche Haushalte im Lot?, 12.12.2012

[3] Essener Morgen, Zeitung der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Essen und des Kreisverbandes DIE LINKE. Essen: Die Sparlüge, 19.9.2012

[4] Industrie- und Handelskammer Trier:Haushaltsanalyse 2012für die kreisfreie Stadt Trier, die verbandsfreien Städte Bitburg und Wittlich…, Oktober 2012

[5] DStGB: Bilanz 2012/13, S. 2

[6] Pressemitteilung der Bundesregierung: Bund entlastet Kommunen, 14.12.2012

[7] Stadt Köln, Haushaltsplan 2013/2014, Produktgruppe 501, Leistungen nach dem SGB XII

[8] Entwurf des Bundeshaushaltes 2013, Einzelplan 11, Kapitel 1112.

[9] Kölner Stadtanzeiger, 18.01.2013

[10] DStGB: Bilanz 2012/13, S. 3

[11] Adam Smith: Wohlstand der Nationen – Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen, 1776;Lizenzausgabe, Frankfurt, 2009