Nach TLG-Verkauf nun Gesetzesänderung mit Folgen - Mieter haben keine Lobby bei Schwarzgelb

Pressemitteilung von Dr. Axel Troost, stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE. und Bundestagsabgeordnete im Landkreis Leipzig

19.12.2012 / 18.12.2012

Anlässlich des vom Bundestag verabschiedeten Mietrechts -änderungsgesetzes erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE. und Bundestagsabgeordnete im Landkreis Leipzig, Dr. Axel Troost:

"Der Bundestag hat vergangene Woche mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP einer Änderung des Mietrechts zugestimmt. Damit einher gehen massive Einschnitte in die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag warnte eindringlich vor den Folgen der Gesetzesnovelle: Durch die Neufassung des Modernisierungsbegriffs im Gesetz zählen nunmehr alle Veränderungen zur Verbesserung der Mietsache oder sonstiger Gebäudeteile, durch die nachhaltig Primär- oder Endenergie eingespart oder Energie effizienter genutzt oder das Klima auf sonstige Weise geschützt wird, als Modernisierung. Tauscht der Vermieter beispielsweise im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen alten Kessel, so kann er – anders als bisher – die Mieter über die Modernisierungsumlage an den Kosten beteiligen. Darüber hinaus sind Modernisierungsmaßnahmen von den Mietern in Zukunft drei Monate ohne Recht auf Mietminderung zu dulden, auch wenn die Nutzbarkeit der Wohnung in dieser Zeit eingeschränkt ist. Die Möglichkeit, sich gegen allzu dreiste Auslegungen des Modernisierungsbegriffs zu wehren, wird zudem schwieriger: Um als Härtefall ausgenommen zu werden, müsste der Mieter nachweisen, dass individuelle Interessen den Belangen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz vorgehen, was, gelinde gesagt, nicht möglich ist. Der Härtegrund „zu erwartende Mieterhöhung“ entfällt gänzlich.

Selbst bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden die Mieter schlechter gestellt. So können Gerichte zu Beginn des Verfahrens anordnen, die Miete als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Bei Nichtbefolgen droht Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder sogar Wohnungsräumungen auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung. Das heißt, dass Menschen schon aus ihren Wohnungen geworfen werden können, bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat, dass Kündigung oder Forderungen eigentlich rechtens sind. Darüber hinaus wurde das Kündigungsrecht für Vermieter massiv ausgeweitet. Für die Räumungsaufforderung reicht dann unter Umständen schon eine unpünktliche Kautionszahlung aus. Was als Mittel gegen „Mietnomaden“ gedacht war, ist ein massiver Eingriff in die Rechtsposition der Mieterinnen und Mieter und wird zum Risiko für Millionen Menschen in Deutschland.

Vor kurzem erst wurde der gesamte TLG-Wohnungsbestand ohne Rücksicht auf die Folgen für die Mieterinnen und Mieter an den Hamburger TAG-Konzern verkauft und damit auch etliche Wohnungen im Landkreis Leipzig. Hinter dem seit September im MDax notierten TAG-Konzern stehen deutsche und internationale Finanzinvestoren. Dem TAG-Chef Rolf Elgeti sind nach eigenen Angaben die Mietpreise in Deutschland immer noch viel zu niedrig. Er darf sich nun freuen, die Mieterinnen und Mieter schauen erneut in die Röhre. Anders als die Immobilienbranche haben die Mieter bei CDU und FDP scheinbar keinerlei Lobby. Ich bin sehr gespannt, auf die Rechtfertigungsversuche meiner CDU-Kollegin im Landkreis, Katharina Landgraf. Wenn sie sich überhaupt inhaltlich mit den schwerwiegenden Folgen dieses fragwürdigen Weihnachtsgeschenks auseinandergesetzt hat.

Vielleicht argumentiert sie mit sinkenden Nebenkosten nach energetischen Sanierungen und vergisst dabei, dass zum Einen energetische Sanierung zukünftig keine sinkenden Nebenkosten bedingt und zum Anderen dass die ab 2013 um 50% steigende EEG-Umlage, den Mieterinnen und Mietern auf’s Portemonnaie drückt. Oder sie rechtfertigt die massiven Einschnitte in den Mieterrechten mit der Deckelung der aller drei Jahre möglichen Mietpreiserhöhungen von bislang 20 auf dann 15 Prozent. Dies gilt aber nur für besonders nachgefragte Städte und Stadtteile und überhaupt muss das von den Ländern mittels Verordnungen erst noch festgelegt werden. Zudem trifft das nur auf bestehende Mietverhältnisse zu und löst nicht das Problem der explodierenden Preise bei Neuvertragsmieten. Eine Einschätzung die auch der Deutsche Mieterbund teilt, wenn er die Mietrechtsreform scharf kritisiert.

DIE LINKE hat am vergangenen Wochenende eine wohnungspolitische Konferenz unter dem Motto „Damit Wohnen bezahlbar bleibt, Mieten deckeln, sozialer Wohnungsbau jetzt!“ durchgeführt und sich mit Bürgerinnen und Bürgern, Experten und Politikern verständigt. Meine Partei wendet sich entschieden gegen die Auswirkungen des jüngst verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetzes. DIE LINKE fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Wohnungspolitik. Diese darf nicht länger dem Diktat des Marktes unterworfen werden. Jeder Mensch muss das Recht auf bezahlbaren und angemessenen Wohnraum haben. Deshalb gehört das 'Recht auf Wohnen' ins Grundgesetz.

Eine letzte Chance liegt nun noch im Bundesrat, der das Gesetz noch stoppen oder wenigstens über den Vermittlungsausschuss Sinn stiftende Änderungen einarbeiten kann. Das geht umso mehr an die Adresse des sächsischen Ministerpräsidenten, Stanislav Tillich. Der ist als sächsischer Vertreter im Bundesrat nun aufgefordert, Rückgrat gegen den wohnungspolitischen Unsinn zu zeigen."