141 Millionen von den Reichen - Finanzministerium betreibt die Wiederbelebung der Vermögensteuer

Von Andreas Fritsche

24.10.2012 / aus: Neues Deutschland, vom 19.10.2012

»Fällt der Landesregierung mal was Neues ein, muss es wohl 'ne Steuer sein«, reimt die oppositionelle Landtagsabgeordnete Marion Vogdt (FDP) mit offensichtlich dürftigem Talent für Verse. Liberale haben traditionell etwas gegen zu viel Staat und Steuern. Ihnen passt genauso wenig eine Pferdesteuer wie eine Tourismusabgabe. »Wir verzeichnen Rekordsteuereinnahmen«, beteuert Vogdt. Das Land habe keine Schwierigkeiten mit Einnahmen, sondern ein Problem mit Ausgaben. »Was wir brauchen«, sei deshalb »mehr Disziplin bei den öffentlichen Haushalten« und nicht immer neue Ideen für Steuern.

Die auch vom brandenburgischen Finanzministerium angestrebte Vermögensteuer ist allerdings keineswegs neu. Bereits 1895 wurde in Preußen eine derartige Steuer eingeführt, um den mühelosen und nicht auf Arbeit beruhenden Kapitalbesitz stärker zu belasten. Die Bundesrepublik verlangte eine Vermögensteuer bis 1996 - und auch dann wurde sie von der damaligen schwarz-gelben Koalition unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) nicht abgeschafft, sondern seitdem lediglich nicht mehr erhoben.

Zehn Bundesländer bereiten jetzt intensiv die Wiederbelebung der Vermögensteuer vor: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein - und Brandenburg. Ziel sei eine »Korrektur der immer ungleicheren Vermögensverteilung in Deutschland«, erklärte das Ressort des märkischen Finanzministers Helmuth Markov (LINKE). Außerdem gehe es um die dringend notwendige Verbesserung der Einnahmen der Länder.

Zahlen sollen nicht einmal alle Millionäre, sondern nur diejenigen, die mehr als zwei Millionen Euro besitzen. Es handelt sich um die reichsten 0,2 Prozent der Bevölkerung. Sie müssten jährlich ein Prozent abgeben. Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) handelt es sich um 143 000 Bundesbürger, die zusammen über 890 Milliarden Euro verfügen, die besteuert werden könnten. Dazu kommen 164 000 begüterte juristische Personen wie Aktiengesellschaften und Genossenschaften, Vereine und Stiftungen. Bei ihnen könnte der Staat insgesamt 7,6 Milliarden Euro einstreichen.

Falls die großen Vermögen auf diese Weise ein ganz klein wenig abgeschöpft werden, würden sich andere Steuereinnahmen verringern, etwa die aus der Kapitalertragssteuer. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass die Reichen und ihre Berater Tricks und Kniffe finden und benutzen. Deswegen zieht das DIW in seiner Berechnung der möglichen Einnahmen 4,9 Milliarden Euro ab. Für den Staat würden dann aber immer noch 11,6 Milliarden Euro pro Jahr übrig bleiben.

Bis Mitte der 1990er Jahre verlangten die meisten europäischen Staaten Vermögensteuern. Bis in diese Zeit habe weitgehende Einigkeit geherrscht, große Vermögen und Einkünfte stärker zu besteuern als normale Löhne und Gehälter, wissen die Experten vom DIW. Doch dann seien die Vermögensteuern im Zuge des internationalen Standortwettbewerbs in fast allen Ländern abgeschafft worden. In Deutschland verlangte das Bundesverfassungsgericht eine Reform. Denn in der BRD wurde die Steuer auf Grundbesitz nach lange nicht mehr angepassten Einheitswerten berechnet. Eine Berechnung nach dem Verkehrswert, wie jetzt angestrebt, hätte diesen Mangel behoben und zusätzliches Geld in die öffentlichen Kassen gespült. Stattdessen wurde die Vermögensteuer aber zum 1. Januar 1997 ganz ausgesetzt. Dabei hatte diese Steuer dem DIW zufolge bis dahin eine wenn auch moderate, so doch spürbare Bedeutung für den Staatshaushalt.

Das Land Brandenburg würde durch eine Vermögensteuer vergleichsweise bescheidene 141 Millionen Euro jährlich einnehmen, das Land Berlin 490 Millionen. Das wären, auf die jeweilige Einwohnerzahl bezogen, 60 beziehungsweise 143 Euro pro Kopf. Zum Vergleich: Bayern könnte auf 3,6 Milliarden Euro hoffen, was pro Kopf 288 Euro wären. Das ist aber nicht die ganze Wahrheit. Über den Länderfinanzausgleich könnten Berlin und Brandenburg nämlich stärker von der Steuer profitieren. Nach Angaben des Potsdamer Finanzministeriums dienen die Beratungen der zehn eingangs genannten Länder dem Zweck, die Belebung der Vermögensteuer im Bundesrat zu beantragen.

Fakten

● Die Eintreibung der Vermögensteuer würde 1,8 Prozent der eingenommenen Gelder verschlingen, also weniger als vielfach behauptet, versichert das Potsdamer Finanzministerium.

● In den neuen Bundesländer ist die Vermögensteuer bislang nie erhoben worden.

● 1923 wurde erstmals in der gesamten Weimarer Republik Vermögensteuer eingetrieben.

● In den 1950er und 1960er Jahren entsprachen die in der BRD eingenommenen Vermögensteuern einem Anteil von 0,4 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Bis 1996 sank dieser Wert auf 0,2 Prozent - auch weil die Grundstückswerte nicht angehoben worden sind.

● Der Steuersatz bewegte sich in der Geschichte der Bundesrepublik zwischen 0,5 und einem Prozent. Auch 0,75 Prozent sind verlangt worden.

● Zwischenzeitlich erhoben nur noch Frankreich, Norwegen und die Schweiz eine Vermögensteuer. Doch Spanien führte sie 2011 wieder ein und Frankreich erhöhte seine Vermögensteuer.

● Die Gefahr einer Steuerflucht wird jetzt geringer eingeschätzt als in den 1990er Jahren. Stichwort: Kauf von CDs mit Daten von Auslandskonten.