Hier steuert der Staatsschutz

Das Bundesfinanzministrium möchte den Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden lassen.

22.08.2012 / Standpunkte 10/2012 von Volker Eick.

Vereine, die der Inlandsgeheimdienst für «extremistisch» hält, sollen nach Plänen von Bundesfinanz- und Ex-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ihre Gemeinnützigkeit und damit ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren, die in vielen Fällen ihre Arbeit überhaupt erst ermöglichen. Das geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 hervor. Er wurde am 23. Mai 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und wird ab Mitte September im Bundestag beraten. Wird der Regierungsbeschluss Gesetz, verlieren Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht als «extremistisch» gelistet sind, künftig automatisch ihre steuerlichen Privilegien. Um die Gemeinnützigkeit wiedererlangen zu können, müssen sie zunächst gegen die Mutmaßungen des Verfassungsschutzes vor Verwaltungsgerichten klagen – erst dann steht ihnen wieder der Weg zu Finanzamt und Finanzgerichten offen. Möglich macht das die Streichung des Wörtchens «widerlegbar » in § 51 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenverordnung (AO) von 2009. Sowohl den Betroffenen als auch den Finanzämtern und Finanzgerichten werden damit alle Möglichkeiten genommen, Mutmaßungen und Behauptungen der Inlandsgeheimdienste «sachnah» entgegenzutreten. Finanzämter und Finanzgerichte würden ihr Mitspracherecht vollständig verlieren, Vereine und Körperschaften möglicherweise gar ihre Existenzgrundlage.


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