GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN

08.03.2012

52 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind Frauen: sie verdienen hierzulande bei gleicher Qualifikation durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer, sie sind mit nur einem Prozent in den Vorständen der 100 größten deutschen Unternehmen vertreten und bilden mit 65 Prozent die größte Gruppe im Niedriglohnsektor.

Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Schlusslichtern bei der Gleichstellung der Geschlechter. Obwohl Frauen Männer in den letzten Jahren bildungspolitisch ein- und überholt haben, sehen sie sich im Berufs- und Familienleben immer noch mit struktureller Diskriminierung und einer traditionellen Geschlechterordnung konfrontiert. Gleichstellungspolitik ist daher für DIE LINKE. vor allem eine Frage der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Diese besteht sowohl in der Anfechtung von klar fixierten männlichen und weiblichen sozialen Rollen als auch im Eintreten für die gleiche Teilhabe von Frauen, Männern sowie Menschen, die jenseits der Norm der Zweigeschlechtlichkeit leben, an allen gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen und ihren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.

Gleichstellung ist zudem eine Querschnittsaufgabe: alle Politikbereiche müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter überprüft werden. Das bedeutet eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien der Politik, Wirtschaft, Bildung und Kultur, etc. Es bedeutet eine Steigerung der Frauenerwerbsquote in gut entlohnten, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Beendigung der partnerabhängigen Leistungsberechnung bei Arbeitslosigkeit. Es bedeutet zudem eine Stärkung des Antidiskriminierungsgesetzes durch ein echtes Verbandsklagerecht, um einen effektiven Antidiskriminierungsschutz zu gewährleisten.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert daher:

  • Eine Mindestquotierung aller politischen Mandate und öffentlichen Ämter von 50 Prozent sowie ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Unternehmen, in welchen Frauen oder Männer bei Bezahlung, Aufstieg und Verantwortung benachteiligt sind, müssen verbindlich Gleichstellungsmaßnahmen einführen.
  • Keine staatliche Subvention des überholten Familienmodells mit dem Mann als Ernährer und der Frau als Zuverdienerin. Das Renten-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht müssen reformiert werden. Eine Diskussion um den Arbeitsbegriff muss geführt und reproduktive Tätigkeiten (Kinderbetreuung, Pflege) müssen aufgewertet werden.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der bundesdeutsche Gender Pay Gap von 23% muss bekämpft werden, ein Mindestlohn eingeführt und Minijobs als zentrale Stützpfeiler des Niedriglohnsektors mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichgestellt werden. Eine geschlechtergerechte Überarbeitung der Eingruppierungskriterien der Tarifverträge steht dringend aus.
  • Aktive Anti-Diskriminierungspolitik. Niemand soll in Belastungssituationen alleine für seine/ihre Rechte kämpfen müssen. Deshalb muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes durch ein echtes Klagerecht für Verbände verbessert werden.

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