Zum Jahresanfang 2012 werden die Regelsätze (formell: Regelbedarfe) im Hartz IVSystem und in der Sozialhilfe etwas erhöht. Dies ist mitnichten eine effektive Besserstellung der Einkommensschwächsten in unserer Gesellschaft und keine Neubemessung des sozio-kulturellen Existenzminimums. Die Erhöhung gibt allein die Preis- und Lohnentwicklung seit Anfang 2010 bis zur Jahresmitte 2011 weiter und kommt somit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach. Die Zeitverzögerung bei der Weitergabe der Preis- und Lohnentwicklung an die Leistungsbedürftigen ist einer der Punkte, die politisch und verfassungsrechtlich fragwürdig sind. (...)
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