Drucksache 17/5680 v. 29.4.2011
Vorbemerkung der Fragesteller
Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist die Verantwortung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen.
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