Arbeitnehmerkammer Bremen – Johannes Steffen –, 10.10.2011
Die Zuschussrente »honoriert die Lebensleistung von Menschen im Niedriglohnbereich. Sie motiviert zugleich zur ergänzenden Altersvorsorge. Denn sie gibt die Sicherheit, im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein«, so die Unterlagen des Ministeriums vom 09. September 2011.
Das ausführliche Dokument befindet sich im Anhang