Für eine Handvoll Euro und Daten – Deutschland kapituliert vor dem Schweizer Bankgeheimnis

Erste Analyse des „Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“, unterzeichnet am 21.9.2011 in Berlin

26.09.2011 / Von Markus Henn / Markus Meinzer - 22.9.2011 – Diese Version: 22.09.2011 13:21

Zusammenfassung

Der am 21.9.2011 endlich veröffentlichte Vertragstext des Deutsch-Schweizer Abgeltungssteuerabkommens bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Das Einzige, was an diesem Abkommen wirklich funktionieren wird, sind die Amnestie und die Einstellung der laufenden Strafverfahren. Wie schon die niedrige Garantiesumme zeigt, werden die künftigen jährlichen Zahlungen an den deutschen Fiskus sich auf einen Bruchteil der vom deutschen Finanzministerium vermuteten Summe belaufen, zumal der geltende EU-Steuersatz von 35% auf Zinserträge mit dem Abkommen rechtswidrig auf 26% gesenkt wird. Die Schlupflöcher des Abkommens im Hinblick auf die Zahlstellen, die erfassten Vermögenswerte und die betroffenen Personen sind riesig. Das erklärt wohl auch, warum die Schweizer Banken dieser Tage laut Presseberichten hektische, geschäftsschädigende Kontenblockaden vornehmen.4 Denn selbst die geringfügige Vorauszahlung von knapp zwei Mrd. ¤ dürfte auf Grundlage des Abkommens nicht von deutschen Steuerpflichtigen einzuholen sein.