Pressemitteilung
„Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um zehn Euro ist zu begrüßen,
die Betroffenen haben sie bitter nötig. Dieses Almosen ändert aber
nichts daran, dass die Bundesregierung zu Jahresbeginn in
verfassungswidriger Weise das menschenwürdige Existenzminimum
kleingerechnet hat“, erklärt Diana Golze, Leiterin des Arbeitskreises
Arbeit und soziale Sicherung der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen
Kabinettsbeschluss, die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II (ALG II)
anzuheben. Golze weiter:
„Erst jüngst hat ein Gutachten im Auftrag der
Hans-Böckler-Stiftung den Vorwurf der verfassungswidrigen Berechnung
bestätigt, den DIE LINKE schon lange erhebt. Vor diesem Hintergrund ist
es schlicht eine Unverschämtheit, dass Bundesarbeitsministerin Ursula
von der Leyen die längst überfällige Erhöhung als Erfolg zu verkaufen
versucht, statt die Regelsätze für Erwachsene endlich verfassungskonform
und vor allem existenzsichernd zu gestalten. Dass sich obendrein bei
den Regelsätzen für Kinder unter fünf Jahren kaum etwas und bei denen
der anderen Altersgruppen gar nichts ändert, bedeutet eine Fortsetzung
des Verfassungsbruchs. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, das hat
auch das Bundesverfassungsgericht so formuliert. Aber bis zum heutigen
Tag gibt es keine unabhängige Berechnung der Regelsätze für Kinder, die
sich an ihrem konkreten Bedarf orientiert.
DIE LINKE bleibt bei
ihrer Forderung nach Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur
Neuermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums. Die Fraktionen von
SPD und Grünen fordern wir auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben
und gemeinsam mit der LINKEN eine Normenkontrollklage gegen die
verfassungswidrige Neuermittlung der Hartz IV-Regelsätze auf den Weg zu
bringen. Das würde den Betroffenen einen weiteren langwierigen Gang
durch die Instanzen zu ersparen.“