Kinder dürfen Geld von Oma behalten

Jobcenter wollte Geschenke mit Hartz IV verrechnen

26.08.2011 / Von Fabian Lambeck, Neues Deutschland

Und dabei hatte es Oma doch nur gut gemeint: Weil sie ihren drei Enkeln Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke machte, wollte das Jobcenter deren Mutter den Hartz-IV-Satz kürzen. Das Bundessozialgericht sollte am Dienstag eigentlich ein Urteil in dieser Sache sprechen. Doch stattdessen wiesen die Richter das Amt auf formelle Fehler hin, worauf dieses die Bescheide zurücknahm.

Dass sich einmal das höchste deutsche Sozialgericht mit den Geschenken an ihre Enkel beschäftigen würde, hatte Oma sicher nicht absehen können. Zwischen November 2006 und Februar 2007 schenkte sie ihren drei Lieblingen jeweils 100 Euro zu Weihnachten und zweien auch noch 135 Euro zum Geburtstag. Die drei müssen sich sehr gefreut haben, war doch ihre Mutter zu dieser Zeit auf Hartz IV angewiesen. Die vierköpfige Familie musste mit 1100 Euro über den Monat kommen. Doch die Freude währte nicht lange. Denn das Jobcenter Leipzig bewertete die Geschenke der Oma als Einkommen und wollte den Hartz-IV-Satz der jungen Familie um 510 Euro kürzen. Aber die Mutter ließ sich dies nicht gefallen und kämpfte sich durch die Instanzen.

Am Dienstag war es soweit: Das Bundessozialgericht sollte als höchste Instanz ein Urteil fällen. Dazu kam es aber nicht. Weil die Richter in den Schreiben des Leipziger Amtes formale Fehler entdeckten, »gab das Jobcenter schließlich klein bei«, wie ein Gerichtssprecher dem ND sagte. Die Mitarbeiter des Jobcenters hatten beim Abfassen der Schriftstücke den »Grundsatz der Individualisierung verletzt«, wie der Vertreter des Amtes gegenüber der Nachrichtenagentur dpa eingestehen musste. So hatte man nicht aufgeführt, welchem Familienmitglied welcher Betrag abgezogen werden sollte. Für die eingeforderte Rückzahlung müssen die Beträge aber jeweils einzeln ausgewiesen werden. Doch das Jobcenter verlangte pauschal 510 Euro zurück.

Zudem beanstandete das Gericht, dass der Zeitraum, in dem die Geschenke gemacht wurden, nicht mit der Rückforderung des Jobcenters übereinstimmen. Die Geschenke von der Oma kamen im November und Dezember 2006 sowie im Januar 2007. Das Amt verlangte aber für die Monate Dezember bis Februar Geld zurück. Es waren letztendlich diese Formfehler, die das Jobcenter am Dienstag dazu bewogen, die Bescheide aufzuheben. Zumal sich zum 1. April dieses Jahre auch die Gesetzeslage geändert hat: Geldgeschenke, die im Rahmen des Üblichen bleiben, müssen nicht mehr mit Hartz IV verrechnet werden.

Schade nur, dass Kassel kein auf andere Fälle übertragbares Urteil getroffen hat. So ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich das Gericht erneut mit Geschenken an Hartz-IV-Bezieher befassen muss.

Neues Deutschland, 24. August 2011