Sanierungsverfahren statt Strafkolonie

Pressemitteilung von Axel Troost

18.07.2011 / Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, 0849 / 18. Juli 2011

"Mit Strafzinsen und drakonischen Sparauflagen ist das Schuldenproblem Griechenlands nicht zu lösen. Der Zug für Abschreckungsmaßnahmen ist längst abgefahren", erklärt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Axel Troost, zu den Verhandlungen über ein weiteres Rettungspaket für Griechenland. "Griechenland braucht niedrige Zinsen von etwa drei Prozent, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dazu bedarf es entsprechend niedriger Zinsen zunächst für Kredite aus dem Euro-Rettungsfonds, später auch für Eurobonds und andere Formen der Staatsfinanzierung. Notfalls ist eine Umschuldung in Form eines fairen und transparenten Schiedsverfahrens vorzunehmen."

Troost weiter: "Eine wirtschaftliche Depression in Griechenland muss verhindert werden, denn eine abgewürgte Volkswirtschaft kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Ausland schwerlich bedienen. Zur volkswirtschaftlichen Gesundung bedarf es einer vorübergehenden Stützung der Krisenländer mit dem Ziel einer dauerhaften Konjunkturbelebung durch ein europäisches Investitionsprogramm vergleichbar dem Marshall-Plan. Finanziert werden könnte das Programm mit den Einnahmen einer Bankenabgabe und einer europaweiten Besteuerung hoher Vermögen. Langfristig muss verhindert werden, dass sich eine drohende Staatspleite wie im Fall Griechenlands wiederholt. Dafür muss die europäische Währungsunion durch ein System der makroökonomischen Überwachung und Koordinierung ergänzt werden.

Der verschärfte Stabilitäts- und Wachstumspakt wird dieser Funktion nicht gerecht: Der große Anstieg der Schuldenlast der Krisenstaaten ist durch die Übernahme privater Schulden entstanden, die durch Finanz- und Immobilienblasen verursacht wurden. Ein wirksamer Krisenpräventionsmechanismus muss daher nicht bei den Staatschulden, sondern bei den Leistungsbilanzen ansetzen. Im Sinne einer symmetrischen Korrektur außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte sind Sanktionsverfahren nicht nur bei extremen Defiziten, sondern auch bei extremen Überschussen der Leistungsbilanz vorzusehen."