Den über 400 Jobcentern sollen im Haushaltsjahr 2012 nur noch 3,78 Milliarden Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Hartz IV) zugewiesen werden - 18,9 Prozent (880 Millionen Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2011 und insgesamt 40,5 Prozent (etwa 2,57 Milliarden Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2010. Das geht aus dem von der Bundesregierung am 6. Juli 2011 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2012 hervor.
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Ein politischer Kuhhandel auf Kosten der Hartz-IVBezieher/innen