Lehrstück in Sachen Polit-Poker

Von Katja Kipping

29.03.2011 / Disput, März 2011

Hartz IV: Herrschende politische Klasse rechnet gezielt Existenzminimum klein und drückt im Windschatten der Debatten weitere Verschlechterungen durch

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Am Freitag, dem 25. Februar 2011, kurz nach neun Uhr stimmte der Bundestag über das Ergebnis des Polit-Pokers im Vermittlungsausschuss zu Hartz IV ab. Noch am Mittwoch, dem 23. Februar, kurz nach Mittag, also weniger als zwei Tage vor der abschließenden Abstimmung, verweigerte der zuständige Staatssekretär im Fachausschuss jegliche Auskunft zu einzelnen Punkten. Kein Fachgremium hatte die Möglichkeit, Details oder die Intention von teilweise sehr schwammig gehaltenen Protokollerklärungen zu erfragen. Und trotzdem stimmten fast alle Bundestagsabgeordnete der Hartz-IV-Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD dafür. Transparente, demokratische Arbeit sieht anders aus.

Das Beste, was man über den Ausgang des Polit-Pokers rund um Hartz IV sagen kann, ist, dass es in vielerlei Hinsicht wieder ein Lehrstück war. Ein Lehrstück dafür, wie die herrschende politische Klasse das Existenzminimum gezielt kleinrechnet, wie sie im Windschatten der Debatten um die Regelsatzhöhe weitere Verschlechterungen durchdrückt und wie wenig die großen Töne der SPD wert sind.

Dabei hätte die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Hartz-IV-Sätze gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb neu bestimmt werden müssen, die Chance beinhaltet, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, was ein Mensch braucht für ein menschenwürdiges Leben. Es hätte die Chance beinhaltet, die Ausgrenzung einer wachsenden Armutsbevölkerung zu thematisieren und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen. Doch diese Chance wurde verspielt.

Die minimale Anpassung der Regelsätze war nur möglich durch Tricks und politisch gewollte Abschläge. Um diese Tricks nachvollziehen zu können, lohnt es sich zu vergegenwärtigen, wie der Regelsatz hergeleitet wird: Im Zuge der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz EVS) halten tausende Haushalte ihre Ausgaben in einem Haushaltsbuch fest. Von den Ausgaben der ärmsten Haushalte wird gegenwärtig das Existenzminimum abgeleitet.

Existenzminimum klein gerechnet

Zu den Tricks gehört, dass Schwarz-Gelb – und letztlich mit ihrer Zustimmung auch die SPD – bewusst darauf verzichtet hat, die verdeckt Armen aus der Referenzgruppe zur Ableitung der Regelleistung herauszurechnen.

Zweitens wurde die Referenzgruppe von den untersten 20 Prozent der Ein-Personen-Haushalte auf die untersten 15 Prozent beschränkt. Dies ist ein willkürlicher Eingriff mit dem ausschließlichen Ziel, den Regelsatz zu drücken. Auf die Art wurde eine statistische Referenzgruppe aus armen Menschen geschaffen, die zu einem Fünftel aus Hartz-IV-Beziehenden (Aufstocker) besteht und deren durchschnittliches Nettoeinkommen bei 716 Euro im Monat liegt. Eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes, die DIE LINKE im Bundestag in Auftrag gegeben hatte, kam zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz mindestens 392 Euro hoch sein müsste, wenn man nur die verdeckt Armen herausrechnen und die untersten 20 Prozent zur Grundlage nähme.

Es wurden drittens bei der Bestimmung der Regelleistung willkürliche Abschläge vorgenommen. Gerade einmal 70 Prozent der Ausgaben der Ärmsten werden anerkannt. So werden die Kosten für Haustiere, Zimmerpflanzen und Ausgaben für Gaststättenbesuche nicht anerkannt. Selbst die Haftpflichtversicherung gilt als nicht relevant für den Regelsatz. Im Klartext: Wer auf Hartz IV angewiesen ist, muss de facto seine Haftpflichtversicherung kündigen, sein Haustier aussetzen und darf sich mit Freunden nur noch bei sich zu Hause treffen. Und sollte er oder sie mal Bekannte besuchen wollen, so sind Blumen nicht vorgesehen. Es sei denn, man spart sich das alles vom Munde ab. Was aber nicht einfach ist, denn schon so ist von dem Geld, das für Ernährung vorgesehen ist, eine vollwertige Ernährung nicht möglich. Damit wird deutlich, dass eine ausreichende Existenzsicherung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht vorgesehen ist.

Vom Wert der SPD

Anfangs vertrat die SPD auch viele dieser Kritikpunkte. Die Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns ließ sich noch darüber aus, wie bedauerlich es sei, dass Blumen nicht im Regelsatz vorgesehen sind, wo ihr Lieblingsbild doch ein Blumenstillleben sei. Auch wenn es zuerst schien, als ob sozialpolitisch Welten zwischen der SPD und der CDU lägen, so schrumpfte deren Streit am Ende darauf, wer die rhetorisch bessere Ministerin vorzeigen konnte. Inzwischen wissen wir: Die SPD ist für Hartz-IV-Betroffene gerade mal drei Euro – aber erst mit einem Jahr Verspätung – wert.

Selbst bei der Regelbedarfsstufe 3 gab sich die SPD mit einer unverbindlichen Erklärung zufrieden. Zur Erläuterung: Im Zuge der Neuberechnung der Regelsätze wurde von Schwarz-Gelb eingeführt, dass erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, nur 80 Prozent des Regelsatzes bekommen – auch wenn keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Dadurch drohen enorme Verschlechterungen für erwachsene Leistungsberechtigte, die auf Grund ihrer Behinderung bei ihren Eltern leben und die nun nicht als eigenständige Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Infolgedessen bekommen sie nicht den vollen Regelsatz, sondern nur 80 Prozent. Bei ihnen wird also ein Fünftel einfach gekürzt. In der Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses heißt es dazu: »Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.« Doch meine wiederholte Nachfrage, wann denn diese Verschlechterung aufgehoben wird, rückwirkend zum 1. Januar 2011 oder erst im Zuge mit der nächsten EVS in einigen Jahren, blieb unbeantwortet. Und die Regelbedarfsstufe 3 ist nur eine von vielen Verschlechterungen, die im Windschatten der Debatte um den Regelsatz durchgepeitscht wurden.

Verschlechterungen im Windschatten

Bisher musste vor der Verhängung von Sanktionen eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen. Das ist nun nicht mehr nötig. Jetzt reicht es, wenn man davon ausgehen kann, dass der Betroffene Kenntnis von den Folgen hat. Rechtsstaatliche Grundsätze werden hier untergraben.

Der Gesetzentwurf regelt zudem die Grundsätze für Unterkunft und Heizung in einer Art und Weise neu, die weitere Kürzungen befürchten lässt. Das Gesetz sieht eine Satzungslösung vor, nach der die Kommunen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet festlegen können. In diesen Satzungen kann eine »Gesamtangemessenheitsgrenze« festgelegt werden. Zudem wird die Tür für eine Pauschalisierung der Leistung geöffnet. Damit drohen Satzungen nach Kassenlage und ein Verstoß gegen die Gewährleistungspflicht des menschenwürdigen Existenzminimums. Schließlich umfasst das Existenzminimum auch die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Bisher konnte durch Beziehende die Überprüfung ihrer Bescheide für Sozialleistungen rückwirkend innerhalb einer 4-Jahres-Frist verlangt werden. So konnten zum Beispiel Nachzahlungen bei zu geringen Leistungen oder bei Sanktionen erwirkt werden. Mit den jüngsten Änderungen bei Hartz IV wurde diese Frist auf ein Jahr reduziert. Diese Reduktion der möglichen Überprüfungszeit ist ein weiteres Beispiel, wie im Windschatten der Hartz-IV-Politschmiere weitere Rechte der Betroffenen ausgehebelt werden. Den Betroffenen kann man nur raten, schnell Anträge auf Überprüfung zurückliegender Bescheide zu stellen, um nicht Verluste zu erleiden.

Unsere Alternativen

DIE LINKE hat gegen das Ergebnis des Polit-Pokers um Hartz IV gestimmt, und das aus guten Gründen. Wir haben immer wieder nachgewiesen, mit welchen Tricks der Regelsatz kleingerechnet wurde. Wir haben nachgerechnet, dass eine konsequente Anwendung des Statistikmodells auf die unteren 20 Prozent einen Regelsatz in Höhe von 514 Euro ergeben würde.

Wir haben bereits im Vorfeld und nun wieder SPD und Grüne aufgefordert, gemeinsam mit uns eine Normenkontrollklage gegen die vorliegende Regelleistungsbestimmung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Eine solche Klage hätte den Vorteil, dass den Betroffenen der lange Weg durch die Rechtsinstanzen erspart bleibt. Allerdings müssen 25 Prozent aller Bundestagsabgeordneten diese Klage unterschreiben. Das heißt neben Grünen und LINKEN sind auch SPD-Abgeordnete gefragt. Sollte dies nicht gelingen, werden wir die Klage einer Betroffenen beispielhaft unterstützen.

Und wir werden immer wieder deutlich machen: Wir stehen für grundlegende Alternativen. Mindestens für eine sanktionsfreie Mindestsicherung, für einen flächendeckenden Mindestlohn von zehn Euro die Stunde, für die Abschaffung der Sanktionen, dafür, dass die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft auf den Prüfstand kommt, und für eine Regelsatzerhöhung in Größenordnung von 500 Euro.

Katja Kipping ist stellvertretende Parteivorsitzende und Bundestagsabgeordnete.

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