Fraglos unwürdig: Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger

Einstweilige Verfügung gegen Westlotto in Nordrhein-Westfalen

10.03.2011 / Neues Deutschland

Berlin, 10. März (AFP) - Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen an Hartz-IV-Empfänger ab sofort keine Lottoscheine und sonstigen Scheine für Glücksspiele mehr verkaufen. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, berichteten am Donnerstag übereinstimmend die "Westdeutsche Zeitung" und "Welt online". Westlotto wird demnach auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose an Menschen zu verkaufen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger".

Die einstweilige Verfügung wurde der "Westdeutschen Zeitung" zufolge von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta beantragt, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Es sei unklar, wie das Spielverbot überprüft werden solle. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen", sagte Weber.

Der private Sportwetten-Anbieter beantragte die einstweilige Verfügung den Berichten zufolge auf Grundlage des 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags. In diesem wird den Lotto-Annahmestellen ausdrücklich aufgetragen, Spieler mit finanziellen Problemen von der Teilnahme an den Glücksspielen auszuschließen.