Öffentliche Anhörung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung: Steuerhinterzieher werden bei Selbstanzeige weiterhin privilegiert

21. Februar 2011 zu 6 Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/4182) sowie der SPD (BT-Drs. 17/4670)

21.02.2011 / Prof. Dr. L. JARASS, M.S., Hochschule RheinMain Wiesbaden

Zusammenfassung

(1) Gut: Zukünftig soll eine Selbstanzeige nur noch bei vollständiger Aufdeckung aller hinterzogenen Steuern wirksam sein.

(2) Schlecht: Auch zukünftig sollen laut Gesetzentwurf steuerehrliche, aber säumige Steuerzahler mit 12 % p.a. doppelt so hohe Zuschläge zur Steuerschuld bezahlen wie Steuerhinterzieher bei Selbstanzeige mit nur 6 % p.a..

(3) Änderungsvorschläge

(3a) Alle Steuerhinterzieher – also auch Selbstanzeiger – sollten zukünftig neben ihrer Steuerschuld zusätzlich "Säumniszuschlag" nach § 240 AO bezahlen, also 12 % p.a., und nicht mehr – wie bisher – nur 6 % p.a. "Verzinsung für Steuernachforderungen" nach § 238 AO.

(3b) Steuerehrliche Steuerzahler, die nur ihre Steuerschuld nicht rechtzeitig begleichen, sollten nicht mehr – wie bisher – 12 % p.a., sondern nur noch 6 % p.a. Zuschlag bezahlen.

(3c) Für massive Steuerhinterziehung, z.B. ab 1 Mio. ¤ hinterzogenen Steuern, sollte zwingend ein Gefängnisaufenthalt vorgeschrieben werden.