Haushalt verboten – Regierung geplatzt?

Die Verfassungsgerichtsentscheidung in NRW

24.01.2011 / Von Bernhard Sander, Sozialismus Aktuell, www.sozialismus.de

Der Landesverfassungsgerichtshof hat per einstweiliger Anordnung die Durchführung des Nachtragshaushalts 2010 der rot-grünen Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen gestoppt, da die Kreditaufnahme die investiven Ausgaben übersteigt. Dies ist insofern ein Novum, weil die Anordnung vor dem Vollzug ergangen ist. Bereits in der Vergangenheit hatten die jeweiligen Oppositionsparteien im Landtag gegen Haushalte geklagt und Recht bekommen, nachdem das Haushaltsjahr abgeschlossen und die Bücher bereits abgerechnet waren.

Die Rekordverschuldung war in den Augen des sozialdemokratischen Finanzministers vor allem nötig geworden, weil die CDU-FDP-Vorgängerregierung erstens nicht genügend Rückstellungen für die vertraglich eingegangenen Risiken bei den Stabilisierungsversuchen für die WestLB vorgenommen (1,3 Mrd. Euro), zweitens keine ausreichenden Rückstellungen für die Pensionskasse der Beamten getätigt (94 Mio. Euro) und drittens Bundesmittel für den Kita-Ausbau nicht weitergereicht hatte (370 Mio. Euro).

Darüber hinaus musste die Minderheitsregierung Urteilen des Landesverfassungsgerichts nachkommen, da ihre Vorgänger das Konnexitätsprinzip verletzt (also Aufgaben an die Kommunen übertragen hatten, ohne die Finanzierung sicherzustellen) bzw. die Kommunen in unzulässiger Weise an dem Fonds Lasten der deutschen Einheit beteiligt hatte (375 Mio. Euro). Schließlich sind im Nachtragshaushalt Mittel gegen die kommunale Finanznot eingestellt.

DIE LINKE, die erstmals im Landtag vertreten ist und auf deren Stimmenthaltung Rot-Grün angewiesen ist, hat insbesondere die WestLB-Rückstellung als überzogen bis unnötig kritisiert und die Höhe der Neuverschuldung bemängelt, da das Bedienen der Schulden Spielräume einschränkt. Unter der Hand wurde das Ganze in der Linken-Fraktion auch als Trick von Rot-Grün behandelt, die ab diesem Jahr anstehende Konsolidierung unter der Knute der grundgesetzlichen Schuldenbremse eleganter demonstrieren zu können. Im Endeffekt hatte der Landesrat der Partei einstimmig die Enthaltung empfohlen und die Fraktion »versehentlich« mit sechs von elf Abgeordneten für den Haushalt gestimmt, da letztendlich die roten Haltelinien nicht verletzt werden.

Tatsache bleibt, dass die rot-grüne Landesregierung die geplanten Kredite, sofern sie nicht bereits im vergangen Jahr aufgenommen und an die Kommunen überwiesen wurden, nun einfrieren muss. Falls die WestLB in Folge der Abwicklungs- und Verkaufsoperationen besonderen Finanzbedarf entwickeln sollte, wäre dies aus dem laufenden Haushalt bzw. aus den bisherigen Pensionsrückstellungen der Beamten zu bezahlen.

Der Vorgang ist politisch ohne Beispiel. Die publizistisch verbreitete Warnung des Verfassungsgerichtspräsidenten im Vorfeld dieser Anordnung, einstweilen keine weiteren Schulden auf der Grundlage des Nachtragshaushaltes aufzunehmen, mag formal-juristisch möglich sein, stellt jedoch eine einmalige Einflussnahme auf das souveräne Parlament dar. Dieser juristische Ausnahmezustand ist nur möglich, weil in der gesetzgebenden Versammlung ein Patt zwischen den Kräften des Neoliberalismus und denen des Dritten Weges bzw. der Linken besteht.

Die Folgen sind noch nicht abzusehen. In den Umfragen hätte die SPD etwa das Niveau des letzten Urnengangs zu erwarten (36%), während den Grünen ein Anstieg auf 18% vorhergesagt wird, weshalb die grüne Vize-Ministerpräsidentin für den Fall eines Verfassungseinspruchs seit einigen Wochen bereits Neuwahlen ins Gespräch gebracht hat. Die FDP würde und DIE LINKE könnte den Wiedereinzug verfehlen. Der beinharte FDP-Oppositionsführer liebäugelte nun seinerseits wieder »verantwortungsbewusst« mit einer Ampel-Koalition. Die CDU hält den »präventiven Ansatz« (Ministerpräsidentin Kraft) für gescheitert und will sich zu Neuwahlen erst äußern, wenn ein neuer Haushaltsentwurf ein weiteres Mal im Landtag scheitert. Der neugewählte Landesvorsitzende Röttgen spekuliert offenbar auf eine große Koalition unter der bisherigen Mandatsverteilung.

Eine völlige Blockadepolitik gegenüber der Minderheitsregierung könnte für die CDU im Falle von Neuwahlen zum Selbsttor werden, da damit auch der vom früheren CDU-Finanzminister aufgestellte Haushalt 2010 für verfassungswidrig erklärt werden könnte. Das Erstarken einer rechtspopulistischen Wählervereinigung kann nicht ausgeschlossen werden, da sich gerade bei den vermögenden Schichten eine nicht erst seit dem Sarrazynismus offenbar werdende Tendenz zur Verteidigung von Etablierten-Vorrechten breit macht. Ein Antrag auf Selbstauflösung des Landtages braucht in jedem Falle erst einmal die absolute Mehrheit der Stimmen.

Die Verhandlungsposition der Landesregierung bei dem durch EU-Auflagen erzwungenen Verkauf der WestLB ist weiter geschwächt. Ideologisch reckt der neoliberale Kürzungswahn sein Haupt in die Höhe. Das im März zu erwartende endgültige Urteil in der Sache wird auch den regulären Haushalt für 2011 und seine Kreditaufnahme beeinflussen, weshalb es für DIE LINKE darauf ankommt, wie stark sie das Thema mobilisierungsfähig machen kann. Mit Initiativen zur Vermögenssteuer, zur kommunalen Finanznot, zur Abschaffung der Studiengebühren und zur Einführung gebührenfreier Kitaplätze könnte sie ihre Existenzberechtigung auch im parlamentarischen Raum unterstreichen, da vor allem die letzten beiden Punkte Wahlversprechen der SPD sind.

Die rot-grüne Minderheitsregierung kann sich entscheiden, ob sie Mehrheiten bei der CDU/FDP sucht und den neoliberalen Weg wieder einschlägt oder sozialdemokratischer bleiben will (Kapitalismus mit Ansätzen zu »sozialem Ausgleich«). Dazu gehört die Bundesratsinitiative für einen einheitlichen Mindestlohn genauso wie die Notwendigkeit den epidemisch um sich greifenden Niedriglohnsektor einzudämmen. DIE LINKE hat weiter die Aufgabe, gleiche Arbeits- und Lebensverhältnisse im Land zu begründen und gegen die weitere soziale Spaltung kämpfen.