Wasserverträge Berlin: Vertragsoffenlegung bestätigt DIE LINKE

Anlässlich der Veröffentlichung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe in der »Tageszeitung« erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE, Berlin, Klaus Lederer:

31.10.2010

DIE LINKE begrüßt, dass durch die Veröffentlichung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe endlich eine Diskussion über deren Inhalte ohne Mythenbildung und Mutmaßungen möglich wird. Die groben Inhalte der Verträge sind jedoch, ungeachtet dieser Veröffentlichung, seit Jahren bekannt und nicht zuletzt durch die Partei DIE LINKE. Berlin konsequent immer wieder thematisiert und skandalisiert worden:

  1. Die privaten Versorgungskonzerne RWE und Veolia haben 49,9% an den BWB für 3,1 Mrd. DM nicht gekauft, weil sie uneigennützig und karitativ Berlin und seiner inkompetenten schwarz-roten Stadtregierung aus der fiskalischen Patsche helfen wollten, sondern aus dem nackten Interesse an Rendite. Diese Tatsache ist nicht erst seit heute offenkundig, sondern seit 1999.
  2. Dieses nackte Renditeinteresse fand seinen Niederschlag zum einen in einem Teilprivatisierungsgesetz, welches eine Preiskalkulation inklusive einer satten Gewinnmarge ermöglichen sollte, und zum anderen in den Teilprivatisierungsverträgen. Beiden wurde durch eine Parlamentsmehrheit aus CDU und SPD die demokratische Legitimation verliehen. Neu ist, dass heute - auch wegen der Skandalisierung dieses Vorgangs durch die PDS/DIE LINKE - offenbar alle Parteien des Abgeordnetenhauses diesen Skandal endlich auch als einen solchen benennen. Das macht aber nicht vergessen, dass die Verträge im Jahr 1999 dem Land Berlin nicht erpresserisch aufgedrängt wurden. Sie sind Ergebnis einer damals demokratisch mehrheitsfähigen Politik, die die Berlinerinnen und Berliner 2001 abgewählt haben.
  3. Die PDS/DIE LINKE hat diese skandalöse Verpfändung einer wichtigen öffentlichen Infrastruktur von Anfang an bekämpft. Unsere Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat leider nicht das Teilprivatisierungsgesetz an sich und auch nicht die schamlose Bereicherung, die diese ermöglicht, zu Fall gebracht. Das Gericht hat lediglich die konkrete gebührenrechtliche Gestaltung dieser Bereicherung beanstandet und für nichtig erklärt. Die Verträge dagegen, und ihre gesetzliche Grundlage, blieben unangetastet - insbesondere die Verpflichtung Berlins, für die dadurch garantierten Gewinne, notfalls auch direkt aus Steuermitteln und Landeshaushalt, gegenüber den privaten Anteilseignern einzustehen.
  4. Durch eine künstliche und vertraglich garantierte Preisstabilität hatte diese Nichtigkeitserklärung für 3 Jahre keinerlei Auswirkungen auf Tarife, Gewinnanteile der Anteilseigner und Kalkulation der BWB. Schwarz-rot tat bis zur Abwahl 2001 nichts. Das blieb der neuen rot-roten Regierung überlassen, darunter dem Wirtschaftssenator, Harald Wolf, einem Gegner der Teilprivatisierung und der schwarz-roten Harakiri-Finanzpolitik der Regierung Diepgen.
  5. In der Novelle des Teilprivatisierungsgesetzes und der Verträge 2004 musste für die 1999 garantierte Kalkulation inklusive der Renditegarantie eine gebührenrechtlich zulässige und tragfähige Grundlage gefunden werden. Anderenfalls wäre das Land aus den Verträgen von 1999 direkt in Anspruch und Haftung genommen worden.
    Die Aushandlung und Schaffung dieser Grundlage glich der Wahl zwischen Pest und Cholera. Es ist ein Mythos, dass das Land Berlin sich 2004 einseitig von den 1999 geschlossenen Verträgen und geschaffenen Tatsachen hätte lösen können. Es ist durchsichtig, dass nicht zuletzt die damaligen Fans von Privatisierung und Liberalisierung heute darum bemüht sind, die skandalöse Konstruktion der BWB-Teilprivatisierung ihrer konsequentesten Gegnerin, der damaligen PDS und heutigen LINKEN, sowie Harald Wolf in die Schuhe zu schieben. Der Wahlkampf hat begonnen.

Die Offenlegung der Verträge ermöglicht es allen an der Sache interessierten Berlinerinnen und Berlinern, sich nun selbst ein Bild zu machen. DIE LINKE fühlt sich durch die Offenlegung in ihrer Ablehnung der Teilprivatisierung der BWB nachhaltig bestätigt. Sie wird alles tun, um eine Lösung von den Verträgen, mindestens aber eine Neuverhandlung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB zu erreichen. Darum kämpft sie seit 11 Jahren. Inzwischen ist in der Stadt eine Stimmung entstanden, die eine solche Lösung realistischer denn je erscheinen lässt. Wir treten dafür ein, dieses Stück schwarz-roten Erbes für Berlin abzutragen – wie wir es seit 2002 bei der Wohnungsbauanschlussförderung, dem Bankenskandal und anderen Fällen der Verschleuderung öffentlichen Vermögens durch die Regierung Diepgen ebenfalls getan haben.