Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. Am 29. September 2010 ist folgende Zuwendung angezeigt und daraufhin unmittelbar im Internet veröffentlicht worden:
(Zum Dokument[1])
Dr. Norbert Lammert
Schweden: Der Weg in die europäische Normalität eine kalte Dusche für Rotgrün
Gebhardt (DIE LINKE. Sachsen): Pfefferkugel-Pistolen – hat Regierung Verstand verloren?
Gründungsaufruf Institut Solidarische Moderne - verabschiedet am 31. Januar 2010 in Berlin.