DIE LINKE. Berlin: Landowsky & Co. haben ihr Ziel verfehlt

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ist kein Freispruch für Zocker und Wirtschaftsabenteurer

13.08.2010 / DIE LINKE., Landesverband Berlin, 11. August 2010

Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung und Rückverweisung des Landgerichtsurteils gegen die Vorstandsmitglieder der Berliner Hyp erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE, Klaus Lederer:

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Beschwerdeführer Landowsky pp. ihr eigentliches Ziel, den Freispruch, verfehlt. Darüber kann auch ihr Jubelgeschrei nicht hinwegtäuschen. Das Gericht hat die Anwendbarkeit des Untreuetatbestands auf das Handeln der Berlin-Hyp-Manager in Sachen Aubis-Kredite grundsätzlich bestätigt.

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Feststellungen von Landgericht und Bundesgerichtshof gebilligt, die seinerzeitigen Angeklagten hätten sich schwerwiegende Verstöße gegen ihre Pflicht, die Vermögensinteressen der BerlinHyp wahrzunehmen, zuschulden kommen lassen. Sie haben leichtfertig und verantwortungslos Kredite an die Aubis ausgereicht, ohne sich der Risikostruktur und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Geschäfte zu versichern. Das ist erst einmal ein politischer Erfolg für diejenigen, die seit 9 Jahren bemüht sind, die Folgen des Berliner Bankenskandals auch einer strafrechtlichen Aufklärung zuzuführen und die Verantwortlichen dafür haftbar zu machen.

Das Landgericht Berlin und der BGH wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, die Frage des eingetretenen wirtschaftlichen Nachteils im Ergebnis dieser Geschäfte sorgfältig und klar zu thematisieren und den Schaden als solchen präziser nachzuweisen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass – angesichts der fehlenden Versuchsstrafbarkeit der Untreue – sorgfältige und genaue Feststellungen in den Urteilsgründen erforderlich sind, die eine Verurteilung wegen vollendeter Untreue auch tragen. Ich bin optimistisch, dass diese Lücke in einem neuerlichen Verfahren geschlossen werden kann.

Mit der Anklage gegen Landowsky und andere beschritt die Berliner Staatsanwaltschaft seinerzeit juristisches Neuland. Es war von Anfang an klar, dass es keineswegs einfach und leicht werden würde, eine Verurteilung der verantwortlichen Bankmanager zu erreichen. Dass das zunächst gelang und auch nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes keineswegs aussichtslos geworden ist, zeigt, dass Rot-Rot die juristische Aufarbeitung des Berliner Bankenskandal von Anfang an ernsthaft betrieben hat und wir die Staatsanwaltschaft mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützt haben.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt aber auch, wie schwierig es sein kann, mit den Mitteln des geltenden Strafrechts eine saubere Grenze zu ziehen zwischen »nur« wirtschaftlich unverantwortlichem Handeln – wie es in der jüngsten Bankenkrise schon nahezu Alltagsgeschäft war – und einem Maß an Zockerei, das nach den geltenden Rechtsmaßstäben das Etikett »kriminell« verdient. Landgericht und Bundesgerichtshof haben nämlich durchaus nach den Kriterien geurteilt, die in jüngerer Zeit für den Untreuetatbestand als anerkannt galten. Nicht zuletzt angesichts Verzockens von Milliarden von Euro in der aktuellen Finanzkrise, für das kaum ein Manager juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann, erscheint eine Verschärfung und Präzisierung des Wirtschaftsstrafrechts für massiv gesellschaftsschädliches Handeln unvermeidbar.