"Im Unterschied zur Besteuerung nur spezieller Finanzvermögen (Aktien, Devisen) bezieht die Finanztransaktionssteuer (FTT) alle auf den Finanzmärkten gehandelten Vermögenswerte (Assets Markets) ein. Dadurch werden die hoch flexiblen Substitutionsmöglichkeiten zwischen Finanzmarktaktiva ausgeschlossen und Netzwerkexternalitäten genutzt. In die Bemessungsgrundlage der FTT werden im Prinzip die börsenbezogenen sowie außerbörslichen Käufe von Währungen und Wertpapieren einbezogen. Zu den Wertpapieren zählen beispielsweise Aktien, Anleihen, Schatzbriefe, Zertifikate und Derivate. (...)"
Die Stellungnahme von Rudolph Hickel finden Sie im Anhang als PDF-Dokument
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Die Kapitalmärkte regulieren! Aber was würde welche Regulierung helfen?
"Mit Kopfschütteln haben wir im Laufe dieses Jahrzehntes die Entwicklung am Bankenmarkt betrachtet"
Finanztransaktionssteuer international vorantreiben und national einführen