Institut Arbeit und Wirtschaft (IAW)
"Im Unterschied zur Besteuerung nur spezieller Finanzvermögen (Aktien, Devisen) bezieht die Finanztransaktionssteuer (FTT) alle auf den Finanzmärkten gehandelten Vermögenswerte (Assets Markets) ein. Dadurch werden die hoch flexiblen Substitutionsmöglichkeiten zwischen Finanzmarktaktiva ausgeschlossen und Netzwerkexternalitäten genutzt. In die Bemessungsgrundlage der FTT werden im Prinzip die börsenbezogenen sowie außerbörslichen Käufe von Währungen und Wertpapieren einbezogen. Zu den Wertpapieren zählen beispielsweise Aktien, Anleihen, Schatzbriefe, Zertifikate und Derivate. (...)"Die Stellungnahme von Rudolph Hickel finden Sie
im Anhang als PDF-Dokument--------------------------