Axel Troost

DIE LINKE.
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07.03.2010

Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)

Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages

Drucksache 17/769, 23.2.2010
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Schlagworte zu diesem Artikel: Parteien, Regierung,