Hedwig Krimmer, ver.di München
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
immer
mehr Kolleginnen und Kollegen wird es mulmig angesichts ELENA (wir
berichteten in unserem letzten Rundmail).
Aktivitäten sind in Vorbereitung, auf
diese dringliche Aktion möchten wir euch aber in gebotener Eile
hinweisen.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung
gemäß
dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des
elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
Diese Petition kann
elektronisch unterzeichnet werden und benötigt bis zum 8. Februar 50
000
Unterzeichnende.
Von dem vielleicht etwas umständlichen Verfahren lasst Euch
bitte nicht abschrecken. Die ganze Prozedur dauert keine 3 Minuten,
wenn man dieser
Kurzanleitung folgt:
1. Webseite aufrufen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926
2. Im oberen (grauen) Kasten auf "registrieren" im klicken,
dann öffnen sich unten die Registrierungsfelder.
3. Diese Felder
ausfüllen (nur die Felder mit dem * sind Pflicht) und Richtlinie und
Datenschutzerklärung unten akzeptieren sowie die fünf angezeigten
Buchstaben eingeben und auf
den Button "Registrieren" klicken (Paßwort merken, braucht man
noch!).
4. Man bekommt unter der eingegebenen eMail-Adresse eine Mail, mit
seinem
Benutzernamen (gleich markieren und kopieren, braucht man im nächsten
Schritt) und
einem Bestätigungslink der Freischaltung: Klick auf den
Bestätigungslink.
5. Jetzt ist man wieder auf der Webseite der Petitionen. Nun kopiert
man
seinen Benutzernamen in das entsprechende Feld und gibt sein Paßwort
ein. Man
landet auf der Seite "Übersicht über die öffentlichen Petitionen".
6.
Wenn man in der Spalte "Anzahl Mitzeichnungen" das kleine Dreieck mit
der Spitze
nach unten anklickt, erscheinen die Petitionen absteigend sortiert nach
der
Anzahl der Mitzeichnungen. Nun klickt man in der linken Spalte auf den
Titel
der Petition "Datenschutz - Aufhebung des elektronischen
Entgeltnachweises
(ELENA)", dann erscheint sie alleine auf dem Bildschirm.
7. Unter dem Feld
Mitzeichner Klick auf "Mitzeichnen" und die Sache ist
erledigt.
Zwar sind es schon etwas über 11.000 Unterschriften. Um sie in den
Petitionsausschuß zu bekommen, müssen in den ersten 3 Wochen (d.h. bis
zum 8. Februar 2010)
aber 50.000 Unterzeichner zusammenkommen.
Deshalb bitte unbedingt
mitzeichnen und weitere Mitzeichner gewinnen, dieses Mail
schnellstmöglich
weiterleiten!
Mit solidarischem Gruß!
Hedwig Krimmer
ver.di München
Einladerkreis "Rettet die Grundrechte - Gegen den Notstand
der Republik"
ELENA
Bei "ELENA" (Elektronischer
Entgeltnachweis) handelt es sich
um eine bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtete zentrale
Speicherstelle (ZSS) für Einkommensdaten. Ab dem 1. Januar 2010 sind
Arbeitgeber
verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an ELENA zu
übermitteln. Arbeitnehmer
sollen sich zukünftig, wenn sie einen Einkommensnachweis z.B. für die
Beantragung von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe benötigen, an diese
zentrale
Speicherstelle des Bundes wenden. In der ZSS sollen über Jahre hinweg
lebenslang die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten in der
Bundesrepublik
Deutschland gespeichert werden.
Die Fraktion DIE LINKE fordert ein Ende
der unverhältnismäßigen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung. Eine derartige Datensammlung unter staatlicher
Verfügungsmacht verstößt nach Ansicht der LINKEN zudem gegen das
verfassungsrechtliche
Verbot einer Datenspeicherung auf Vorrat.
Das Versprechen der
Bundesregierung, die Daten nur zweckgebunden zu verwenden, wird bei
entsprechendem Druck
schnell gebrochen sein. Forderungen nach Datenverknüpfungen und nach
einer
Nutzung für andere Zwecke, etwa in Besteuerungsverfahren, zur
Strafverfolgung oder
zur Gefahrenabwehr gibt es bereits. Alternativverfahren zum ELENA, die
sich
an den Prinzipien der Datensparsamkeit orientieren, wurden nicht
erwogen.