Leiharbeit – Lohndumping per Gesetz

Positionspapier des Arbeitskreises Arbeit und soziale Sicherung

29.01.2010 / (Stand: 21. Januar 2010)

"SCHLECKER hat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, um sie in neuen Filialen als Leiharbeitskräfte zum halben Lohn wieder einzustellen. Das Vorgehen von SCHLECKER ist jedoch kein Einzelfall oder Missbrauch, wie uns Arbeitsministerin von der Leyen glauben machen will, um die Leiharbeit insgesamt vor Kritik zu bewahren. SCHLECKER ist nur die Spitze des Eisbergs. Viele Betriebe setzen Leiharbeit ein, um die Löhne zu drücken. In den allermeisten Fällen völlig legal! Leiharbeit gibt es grob unterteilt in zwei Formen: als konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung und als gewerbliche Leiharbeitsfirmen, die am Markt tätig sind. Bei konzerninterner Leiharbeit wird beispielsweise ein Tochterunternehmen gegründet, das lediglich innerhalb eines Konzerns Arbeitskräfte verleiht. So sparen sich die Unternehmen des Konzerns die Entleihgebühren, die für externe Leiharbeitsfirmen anfallen würden. Eine am Markt tätige gewerbliche Leiharbeitsfirma hat einzelne oder mehrere Kunden, um durch die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Profit zu erzielen. (...)"