IMK: "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" bringt kaum Impulse

02.12.2009 / Informationsdienst Wissenschaft

"Vom "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" der Bundesregierung werden kaum wachstumsfördernde Wirkungen ausgehen. Die in dem Gesetz vorgesehenen Steuersenkungen setzen maximal einen einmaligen Wachstumsimpuls von rund fünf Milliarden Euro, das sind 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dem stehen staatliche Einnahmeausfälle und zusätzliche Ausgaben von gut acht Milliarden Euro im Jahr gegenüber. Sollte die Regierung künftig versuchen, diese Aufwendungen durch Ausgabenkürzungen zu kompensieren, fielen die Wachstumseffekte der Steuersenkungen sogar negativ aus. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)in einem neuen Policy Brief, der auf der IMK-Stellungnahme für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages basiert.*

Die Steuer- und Finanzexperten des IMK, Dr. Achim Truger und Dr. Till van Treeck, attestieren dem im Gesetz vorgesehenen Maßnahmenmix weder angebots- noch nachfrageseitig eine nennenswerte Wirkung. Die Modifikationen bei der Unternehmenssteuer und die Verbesserungen für Unternehmenserben dürften nicht zu höheren Investitionen führen. Das Umsatzsteuerprivileg für das Hotelgewerbe gehe möglicherweise zu Lasten anderer Branchen, zudem sei es eine völlig unsystematische Subvention: "Selbst wenn es mit der Maßnahme gelänge, die Nachfrage und damit auch Wachstum und Beschäftigung im Hotelgewerbe ohne negative Nebenwirkungen in anderen Sektoren auszulösen, stellt sich die Frage, aus welchem Grund gerade der Hotelsektor ausgewählt wurde", schreiben die Ökonomen. "Bisher ist nicht bekannt, dass es sich dabei um einen technologischen Schlüsselsektor für die gesamte Volkswirtschaft handelt, von dessen Förderung wesentliche positive Spillover-Effekte ausgingen."

Auf der Nachfrageseite wird sich nach Einschätzung der Experten allein die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen messbar auswirken. Allerdings wird auch hier der Wachstumsimpuls deutlich niedriger liegen als die 4,6 Milliarden Euro jährlich, die der Staat dafür aufwendet. Da vom Geld, das die Eltern zusätzlich erhalten, ein Teil gespart wird, liegt das Verhältnis von eingesetzten staatlichen Mitteln und konjunkturellem Effekt, der so genannte Multiplikator, auch in diesem Fall deutlich unter eins. Die Vergünstigungen für Unternehmenserben dürften noch weitaus geringere konjunkturelle Wirkungen entfalten, da sie einer Bevölkerungsgruppe zufließen, die ohnehin überdurchschnittliche Einkommen erzielt und das zusätzliche Geld zu einem sehr hohen Anteil sparen dürfte.

Es wäre daher wesentlich sinnvoller, die öffentlichen Investitionen "in Beton" und "in Köpfe" dauerhaft auszuweiten, schreiben die Forscher des IMK. Hintergrund: Zahlreiche empirische Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass Investitionen deutlich höhere Multiplikatoren aufweisen. Zudem ist der Nachholbedarf in Deutschland mittlerweile hoch, zeigen Truger und van Treeck: Die gesamten Staatsausgaben sind in Deutschland zwischen 1998 und 2007 im Jahresdurchschnitt und preisbereinigt sogar leicht gefallen. Dies ist einmalig für alle Länder, für die die EU-Kommission Daten vorhält. Im Durchschnitt der alten EU-15-Länder betrug das durchschnittliche jährliche Wachstum der realen Staatsausgaben immerhin 2,1 Prozent. "Im Ergebnis liegt Deutschland bei den öffentlichen Investitionen und den Bildungsausgaben systematisch unter dem Durchschnitt vergleichbarer Länder. Wichtige Zukunftsinvestitionen werden seit langem vernachlässigt", warnen die Wirtschaftswissenschaftler.

Das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" ändere daran nichts. Im Gegenteil: Mit ihrer Steuersenkungspolitik erhöhe die Bundesregierung den Druck auf Staatsausgaben und Investitionen. In Kombination mit der Schuldenbremse im Grundgesetz und weiter verschärft durch die ab 2011 geplanten Einkommensteuersenkungen drohten der Konjunktur negative Impulse. Am schnellsten dürfte sich die negative Wirkung bei Städten und Gemeinden zeigen, prognostizieren die Experten. Die Kommunen werden laut Gesetzentwurf durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz insgesamt mit knapp 1,6 Mrd. Euro belastet. "Gerade ihre Finanzlage wird sich aufgrund des zu erwartenden katastrophalen krisenbedingten Einbruchs der Gewerbesteuer jedoch besonders stark verschlechtern. Und gerade für sie existieren kaum Möglichkeiten zur Ausweitung der Nettokreditaufnahme, so dass sie einen Großteil der auf sie entfallenden Steuerentlastung durch Kürzungen bei den Ausgaben, insbesondere bei den öffentlichen Investitionen, auffangen werden müssen."

*Achim Truger, Till van Treeck: "Wachstumsbeschleunigungsgesetz":
Kein spürbarer Wachstumsimpuls zu erwarten. IMK Policy Brief Dezember 2009. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_pb_11_2_2009.pdf

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Achim Truger
Steuerexperte IMK
Tel.: 0211-7778-264
E-Mail: Achim-Truger@boeckler.de

Dr. Till van Treeck
IMK-Experte für Wirtschaftspolitik
Tel.: 0211-7778-337
E-Mail: Till-van-Treeck@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de"