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Dr. Axel Troost, MdB · Deutscher Bundestag 11011 Berlin
Berlin, den 12. August 2009
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An den Präsidenten der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Herrn Jochen Sanio
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Per FAX: 0228/4108-61611
Sehr geehrter Herr Sanio,
die seitens der Bankenaufsicht als systemrelevant eingestufte Unternehmensgruppe Hypo Real Estate Holding AG beschäftigt gegenwärtig rund 1.600 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter und gehört mit einer Bilanzsumme von rund 390 Milliarden Euro zu den zehn größten Instituten, die dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen. Das seit 8. Juni 2009 mehrheitlich aus Stabilisierungsgründen im Bundesbesitz befindliche Unternehmen ist auch weiterhin auf staatliche Garantien bei der Aufnahme von Fremdmitteln am Markt angewiesen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer konsequenten Anwendung des § 2d KWG, wonach Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen, zuverlässig sein und die zur Führung der Gesellschaft erforderliche fachliche Eignung haben müssen. Die fachliche Eignung für die Leitung eines Instituts setzt nach den Vorschriften des KWG voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben.
Die Zeugenvernehmung des Vorsitzenden des Vorstands der Hypo Real Estate Holding AG, Herrn Dr. Axel Wieandt, durch den 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 28. Juli 2009 hat nicht zwingend die erforderliche fachliche Eignung des Zeugen für die Ausübung der tatsächlichen Leitung der Holding vermittelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist daher gebeten, nach eigenem Ermessen auf Grundlage des einschlägigen Vernehmungsprotokolls die zur Führung der Gesellschaft erforderliche fachliche Eignung des Herrn Dr. Axel Wieandt zu prüfen. Sollte Ihnen das öffentliche Vernehmungsprotokoll bislang nicht zugeleitet worden sein, so können Sie es auf meiner Internetseite unter http://www.axel-troost.de/article/3780 herunterladen.
Grundsätzlich sprechen für eine derartige Eignungsprüfung die nach eigener Aussage eingeschränkten praktischen Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie die bisher eingeschränkte Leitungserfahrung. Diese ergibt sich aus der marginalen Führungsspanne vor dem Amtsantritt am 15. Oktober 2008 von angabegemäß sechs bis sieben Personen.
Spezifisch sprechen für eine derartige Prüfung die nach eigener Aussage umfangreiche Unkenntnis zum Treasury und Liquiditätsmanagement der Unternehmensgruppe, zur Refinanzierung, zu bilanziellen Abschreibungen auf Vermögenspositionen seit Amtsantritt, zu konkreten Ratingmigrationen der Hypo Real Estate Holding AG, und zu wesentlichen Eckpunkten der Aktienkursentwicklung.
Dies wiegt umso schwerer, als nach Zustellung der Ladung nach § 20 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages für die Zeugenvernehmung ein angemessener Zeitraum für die persönliche und durch Nutzung unternehmensinterner Informationen umfassende Vorbereitung grundsätzlich möglich war.
Letztlich obliegt es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beurteilen, ob die Zuverlässigkeit des Vorsitzenden des Vorstands der Hypo Real Estate Holding AG zu jeder Zeit gewährleistet ist. Mögliche Interessenskonflikte aus dem nach eigener Aussage bestehenden Rückkehrrecht zur letzten beruflichen Wirkungsstätte bei einem einschlägig bekannten Konkurrenzunternehmen sind diesbezüglich zumindest prüfenswert.
Dieses Gesuch stützt sich ausschließlich auf die protokollarisch dokumentierte Zeugenvernehmung des Vorsitzenden des Vorstands der Hypo Real Estate Holding AG in der 15. Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses. Die weitestgehend fehlende Aussagekraft der Antworten des Herrn Dr. Axel Wieandt können sicher vielfältige Gründe haben. Es ist jedoch aus meiner Sicht nach eigenem Ermessen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auszuschließen, dass diese aus einer Nichteinhaltung des § 2d KWG resultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Troost