Der Untersuchungsausschuss wurde auf Initiative der Fraktion DIE LINKE eingerichtet (vgl. Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses der Fraktion DIE LINKE:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612130.pdf).
Nach Rücksprache mit den Fraktionen von FDP und von Bündnis90/DIE Grünen wurde der Antrag noch leicht modifiziert und dann als gemeinsamer Antrag der Oppositionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und mit dem notwendigen Stimmenanteil von 25 Prozent beschlossen (
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612480.pdf).
Einige, aber leider zu wenige Informationen zum HRE-Untersuchungsausschusss findet man auf der Internetseite des Deutschen Bundestages :
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/ua/2_ua/index.jsp Dort findet sich auch eine Übersicht zu den Sitzungen des Ausschusses.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/ua/2_ua/tagesordnungen/index.html Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses erfolgt in der Regel öffentlich, d.h. die Sitzungen können nach Voranmeldung von Jedem und Jeder besucht werden. Wenn besondere Umstände (wie z.B. gesetzliche Verschwiegenheitspflichten) geltend gemacht werden, kann die Beweisaufnahme auch in nicht-öffentlichen Sitzungen erfolgen.
Im Folgenden finden sich die Wortprotokolle der öffentlichen Sitzungen des HRE-Untersuchungsausschusses.
(Beispiele für die Arbeitsbedingungen im HRE-Untersuchungsausschuss finden Sie hier.)