Marktradikalität, Militarisierung und Atomlobbyismus auf EU-Ebene lehnen wir ab

03.08.2009 / www.linksfraktion.de, 3. August 2009

Ende Juni hat das Bundesverfassungsgericht den Ratifizierungsprozess des Lissabon-Vertrags gestoppt. Karlsruhe beanstandet, dass der EU-Vertrag die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gravierend verletzt. Was heißt das konkret?

Zunächst: Hätte die Fraktion DIE LINKE nicht vor dem höchsten Gericht geklagt, wäre der Vertrag ratifiziert worden. Die EU hätte Ermächtigungen bekommen, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Das sogenannte Begleitgesetz, das die Rolle des Parlaments beschreibt, ist als verfassungswidrig verworfen worden. Jetzt muss ein neues gemacht werden, das ausreichend streng die demokratischen, parlamentarischen Verfahren festlegt bevor die Bundesregierung auf EU-Ebene tätig werden darf. Das ist ein großer Erfolg der Linken im Bundestag.

Der Richterspruch ist doch aber nicht mehr als ein Phyrrussieg für DIE LINKE. In einer Sondersitzung des Bundestages noch im August wird eine breite Mehrheit von Union, SPD, FDP und Grüne mit hoher Wahrscheinlichkeit die beanstandeten Beteiligungen des Parlaments korrigieren und die Ratifizierung danach fortgesetzt werden.

Oh nein. Das Bundesverfassungsgericht hat den Vertrag von Lissabon interpretiert. Sehr restriktiv. Eine Absage an Supranationalisierung und eine Stärkung von Bundestag und Bundesrat sind bei z.B. Menschenrechten und Grundrechten vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden. Die anderen Parteien müssen sich stark bewegen, um den Verfassungsanforderungen gerecht zu werden. Das wird interessant werden und betrifft ja auch die Interessen der Bundesländer.

Mit welchen Forderungen geht DIE LINKE in die Sondersitzung des Bundstages Ende August?

Wir wollen eine maximale gesetzliche Umsetzung des Gerichtsurteils erreichen.
Das schließt ein imperatives Mandat ein. Das heißt, die Bundesregierung muss über Einzelgesetze die Legitimation für Brüssel erhalten:
Keine Militärintervention ohne UN-Mandat und Parlamentsvorbehalt. Volksabstimmung verankern. Alle maßgeblichen EU-Entscheidungen müssen vorab auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein. Erleichterte Klagebefugnis vor dem Bundesverfassungsgericht bei EU-Fragen usw.

Gibt es überhaupt noch eine Chance, den Lissabon-Vertrag an sich zu kippen?

Wir Linke werden nur dann einem Begleitgesetz zustimmen, wenn die demokratischen Grundlagen maximal gestärkt sind – so, wie es das Verfassungsgericht ermöglicht hat. Die anderen Parteien müssen viel nacharbeiten, denn sie haben bislang die Tragweite des Urteils noch nicht begriffen. Jetzt heißt es: Gründlichkeit geht vor Geschwindigkeit. Es kann noch dauern bis der Bundespräsident seine Unterschrift hinterlegen kann. Auch muss Irland noch eine Volksabstimmung durchführen.

Nimmt man die sinkende Beteiligung an den Europawahlen als Maßstab, ist es doch eigentlich nachvollziehbar, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Kommission in Brüssel die Geschicke der Europäischen Union fest unter sich aufgeteilt haben. Hinzu kommt das Europaparlament, das ja auch keine reine Quatschbude ist. Die Bürgerinnen und Bürger scheinen sich doch ohnehin nicht für Europa zu interessieren.

Ich glaube, dass die BürgerInnen keinen europäischen Staat wollen. Sie wissen die nationale Verantwortung für Europa als demokratische Errungenschaft zu schätzen. Das EU-Parlament kann und darf nicht darüber stehen. Wenn im Bundestag endlich echte EU-Politik stattfindet, konkrete Schritte durch das Parlament beschlossen werden und die Regierung nicht nur rechenschaftspflichtig ist sondern auch mit Einzelermächtigung ausgestattet wird, nimmt das Interesse zu Europa zu.

SPD-Außenminister Steinmeier und seine EU-Kollegen haben es gerade wieder vorgemacht: Die Regierenden in Europa können Entscheidungen treffen, für die es keine handlungsfähige Kontrollinstanz gibt. Oder kann die Weitergabe der europäischen Bankdaten an US-Terrorfahnder noch verhindert werden?

Außenminister Steinmeier hat in Karlsruhe dem Urteilsspruch beigewohnt. Er weiß, dass sein Verhalten in Brüssel mit der neuen Rolle, die der Regierung zukommt, nicht vereinbar ist. Die Verletzung des Datenschutzes ist aber auch nach den alten bisherigen Regeln ein Politikum. Als Vertreter des deutschen Rechtsstaates in Brüssel hat er sich nicht qualifiziert. Wir lassen da nicht locker, wenn am 26.8. die Sondersitzung im Deutschen Bundestag ist.

DIE LINKE wird den Ruf nicht los, sie wäre europafeindlich. Wie wollen Sie den Erklärungsdruck durchbrechen, der hier dauerhaft gegen Sie aufgebaut wird?

Ich lehne eine solche Selbstzuschreibung ab. Sie hat nichts mit der konkreten Friedens-, Sozial und demokratischen Wirtschaftspolitik zu tun, die wir für Europa fordern.
In Erklärungsdruck sind jetzt diejenigen, die ein verfassungswidriges Europa herbeizwingen wollten. Wir sind pro-europäisch und verfassungstreu. Marktradikalität, Militarisierung und Atomlobbyismus auf EU-Ebene aber lehnen wir weiterhin strikt ab.