Bremen: Fraktion DIE LINKE legt Verfassungsbeschwerde ein

In Sachen Schuldenbremse: "Der Senat macht was er will und die Koalition mutiert zur Nickfigur"

03.07.2009 / Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft

„Einfach, klar und auch für den Senat deutlich steht in Artikel 79 der bremischen Verfassung wörtlich ausgeführt: „Der Senat unterrichtet zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Bürgerschaft vollständig über alle Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund……., die für das Land von herausragender politischer Bedeutung sind ….. oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere bei Vorhaben, die die Gesetzgebungszuständigkeit der Bürgerschaft wesentlich berühren….“ so die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, Monique Troedel und Peter Erlanson. Weiterhin gibt der Senat in diesen Fällen „der Bürgerschaft frühzeitig die Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt diese.“ Von all dem, so Troedel und Erlanson, sei bei der Änderung des Grundgesetzes zur Einführung einer so genannten Schuldenbremse in Bremen nichts bemerkbar gewesen. Ganz im Gegenteil habe der Senat sogar das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ohne jegliche Information oder gar Anhörung der Bürgerschaft quasi „als geheime
Kommandosache“ in den Bundesrat eingebracht. „Offensichtlich“ so Troedel und Erlanson weiter „hat der Senat sich in den letzten 10 Jahren daran gewöhnt, mit dem Parlament umspringen zu können, wie er wolle. Wir haben immer mehr den Eindruck, dass SPD und Grüne in ihrer Regierungskoalition zu reinen Nickfiguren mutieren. Und weil wir uns diesen Umgang nicht gefallen lassen, haben wir allein schon deswegen in diesem Falle Verfassungsbeschwerde eingelegt und werden auch weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten sondieren und nutzen, um diese unsägliche Schuldenbremse noch zu verhindern.“

Die Klageschrift ist als Anlage angehängt.