Beteiligung gegen Investitionsmonopol

"Das neue Gesetz zur Mitarbeiterbeteiligung spottet jeder Beschreibung", sagt Heinz-J. Bontrup, Professor am Fachbereich Wirtschaftsrecht der FH Gelsenkirchen.

28.06.2009

Für die Beteiligung von abhängig Beschäftigten am Kapital ihres Unternehmens gibt es wesentliche Argumente: Unter kapitalistischen Bedingungen erhalten die Beschäftigten in einem arbeitsteiligen Produktionsprozess von der geschaffenen Wertschöpfung nur einen Lohn, der gerade zur Wiederherstellung der Arbeitskraft reicht.

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