Pendlerpauschale: Eine gerechte Lösung muss zügig her

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, erklärt Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

09.12.2008 / Dr. Gregor Gysi, Pressemitteilung, DIE LINKE.


„Wie von uns von Anfang an erklärt, haben CDU/CSU und SPD mit der willkürlichen Kürzung der Pendlerpauschale erneut das Grundgesetz verletzt, d.h. den Gleichbehandlungsgrundsatz ignoriert.
Nachdem der Bundesfinanzhof, das höchste Finanzgericht Deutschlands, bereits auf die grundgesetzlichen Bedenken hinwies, verweigerten die Regierungsfraktionen bei namentlicher Abstimmung im September 2008 ihre Zustimmung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE für eine verfassungskonforme politische Entscheidung. Sie verlangten stattdessen erneut die politische Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht.

Es gibt mehrere verfassungskonforme Wege zur Regelung der anstehenden Frage. Zügig sollte die gerechteste Lösung gefunden werden, d.h. die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung einer Entfernungspauschale vom ersten Kilometer an und für diejenigen, die so wenig verdienen, dass sie eine Entfernungspauschale nicht von der Steuer absetzen können, ist eine entsprechende Auszahlung zu regeln.“

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Am 14.9.2007 beantragte DIE LINKE. im Deutschen Bundestag unter der Drucksache 16/6374:

"Entfernungspauschale vollständig anerkennen – Verfassungsmäßigkeit und Steuergerechtigkeit herstellen"