Heinz-J. Bontrup zum Mitarbeiterbeteiligungsgesetz: Alter Wein in neuen Schläuchen

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)“ – Drucksache 16/10531

09.11.2008

Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup, 30.10.2008 An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
Eduard Oswald
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Alter Wein in neuen Schläuchen

Mal wieder ist in Deutschland eine Diskussion um Arbeitnehmerbeteiligungen am Gewinn und Kapital von Unternehmen entfacht worden. Dies nicht zuletzt auch durch Bundespräsident Horst Köhler, der sich Ende 2005 für eine verstärkte Beteiligung der Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Unternehmen ausgesprochen hat. Deutschland hat, so stellt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in Nürnberg fest, bei Gewinn- und Kapitalbeteiligungen einen „Nachholbedarf“. „Ein Vergleich der Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2001 und 2005 zeigt, dass sich in den letzten vier Jahren die Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligungssystemen in Deutschland kaum geändert hat. In beiden Jahren weisen neun Prozent der Betriebe eine Gewinnbeteiligung auf. Die Verbreitung von Kapitalbeteiligungen ist mit zwei Prozent aller Betriebe ebenfalls nahezu konstant geblieben. Die finanzielle Partizipation der Mitarbeiter am Ertrag und Vermögen des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind, ist in einigen EU-Ländern höher, in anderen jedoch auch geringer. Frankreich und Großbritannien stehen an der Spitze der Beteiligungsländer. Dort bestehen allerdings gesetzliche Verpflichtungen (…) für Betriebe mit Systemen der Mitarbeiterbeteiligung“ (IAB 2006, S. 4).

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