Axel Troost

DIE LINKE.
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02.09.2008

Christine Falken-Großer: Grundlagen der Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aus der Sicht der Kommunen

Dipl.-Vw. Dipl.-Kffr. Christine Falken-Großer, Université de Fribourg (Département d'économie politique)
  • Die Studie steht im Anschluß zum Auszug (Einleitung) in der Langfassung als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung

"1 Einleitung

Im Rahmen der gegenwärtig arbeitenden Föderalismuskommission II sollen die föderalen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen erneut durchleuchtet und bewertet werden. Dazu gehören auch die Finanzbeziehungen, deren Struktur und Organisation spätestens mit Auslaufen des Solidarpaktes II zu einer neuen Ordnung gefunden haben muss. Durch die komplexen Finanzbeziehungen innerhalb und auch neben den Finanzausgleichen sind auch die Kommunen – je nach Ausgestaltung der Regelungen auch ganz unterschiedlich – von den sich ändernden Rahmenbedingungen betroffen.

Das vordringliche Thema der aktuellen Reformbestrebungen scheint der Versuch zu sein, die Verschuldung durch Haushaltsregeln zu begrenzen, dabei ist „der finanzwirtschaftliche Befund … nur Symptom für die dahinter stehenden politischen und verwaltungsmäßigen Defekte in der Organisation von ausgabe- und einnahmewirksamen Entscheidungen“[1]. Dem stimmt auch der Städtetag zu und meint, dass die „Zusammenhänge zwischen den Organisationsfehlern der Finanzverfassung einerseits und den finanzpolitischen Fehlentwicklungen andererseits … nicht deutlich genug in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.“[2]

Auch ein anderes Symptom, nämlich das der Finanznot der Kommunen wird zwar wahrgenommen, aber zum Teil nicht korrekt gedeutet und auch nur durch Stückwerk korrigiert. Eine konsistente Regelung der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern und auch den Kommunen, wie sie zuletzt in der Finanzverfassungsreform im Jahr 1969 und der Funktionalreform von 1970 geregelt und zumindest zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismuskommission I angepasst worden ist, fehlt für die kommunale Ebene. So haben sich schleichend, nur unter den regelmäßigen Protesten der kommunalen Vertreter und gelegentlichen Protesten der Wissenschaft seit 1969 die Aufgbenwahrnehmungsintensitäten „durch gesetzgeberische Maßnahmen kontinuierlich erhöht“[3], wobei folglich der Grad an Fremdbestimmung der Kommunalen Aufgaben zugenommen hat.[4] Neben der Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene sehen Rechts- und Finanzwis-senschaftler aber auch die grundgesetzlich gesicherte Autonomie der Kommunen als Selbstverwaltungsträger der Gemeinden gefährdet.

Vor diesem Hintergrund sieht der DEUTSCHE STÄDTETAG mit der aktuellen Reformdebatte die Gelegenheit die „Entfesselung des Potentials, das in der ergebnisorientierten Verzahnung der spezifischen Qualifikationen und Fähigkeiten der drei Ebenen im dienstleistenden Bundesstaat liegt“[5], voranzutreiben. Der kommunale Spitzenverband spielt damit auf eine klarere Abgrenzung von Zuständigkeiten und ggf. auch die Diskussion um die Festschreibung des Konnexitätsprinzips zwischen den Ebenen an.

Folgen wir dieser Auffassung und sehen die Probleme des bundesdeutschen Föderalismus nicht nur in den (ineffizienten) Organisationsstrukturen, sondern auch in der aktuell zum Teil wenig pragmatischen und (gesamtgesellschaftlich) zielorientierten Anwendung derselben, ist es umso wichtiger in einem ersten Schritt die Auseinandersetzung mit den Strukturen zu forcieren, die komplexen Zusammenhänge auf-zuarbeiten. Nur so kann im Weiteren die politische Auseinandersetzung fundiert und lösungsorientiert für alle Ebenen gewinnbringend geführt werden. Diesem Zweck soll diese Studie dienen, die als Handreichung auf Initiative der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE in erster Linie für die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Fraktionen im Landtag erstellt wurde.

Die Modernisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, die über die Föderalismuskommission II angestrebt wird, ist auch eine Chance auf die Belange der Kommunen (erneut) aufmerksam zu machen und ggf. die Verteilung der finanziellen Mittel transparenter, von Landespolitik (und den Landesfinanzen) und Konjunktur unabhängiger und nachhaltiger zu gestalten bzw. mindestens eine neue Diskussion anzustoßen. "

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1 REHM (1991), S. 228.

2 DEUTSCHER STÄDTETAG (2007).

3 Als Beispiele dafür werden „die Verpflichtung zur Gründung von Volkshochschulen in den ‚großen kreisangehörigen Gemeinden’ sowie die Bereitstellung von Umweltschutz und Gleichstellungsbeauftragten … die Aufstellung von Landschaftsschutzplänen, die verschärften Umweltschutzbestimmungen im Bereich Abfall und Abwasser sowie der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Durchführung von Gesundheitskonferenzen“ angeführt [EICHLER (2000), S. 176]. Aktuell beherrschen natürlich die Auswirkungen der Änderungen im Sozialbereich die öffentliche Diskussion.

4 ELLWEIN/ HESSE sprechen von über 70 % der Aufgaben die „weitestgehend, also inklusive Vollzug von Bund und Ländern“ definiert sind [Ellwein/Hesse (1997)]. ZACHARIAS ermittelte im Jahr 2000 sogar eine Quote von 95 % [Zacharias (2000)]. Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aus der Sicht der Kommunen

5 DEUTSCHER STÄDTETAG (2007).

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