verdi Pressemitteilungen, 06.08.2008
Der
Betriebsrat der Dresdner Bank Ruhr und Westfalen kann die 1.300
Belegschaftsmitglieder in 60 verschiedenen Standorten im Ruhrgebiet,
Münsterland und Südwestfalen nicht mehr über einen E-Mail-Verteiler
informieren. Der Leiter der Personalabteilung für Nordrhein-Westfalen,
Direktor Holger Goray, teilte der Interessenvertretung mit, dass mit
„sofortiger Wirkung“ die Berechtigung, E-Mails an alle Mitarbeiter zu
versenden, gelöscht worden ist. Das bankeigene elektronische Netz ist
angesichts der weit verzweigten Unternehmensstruktur die einzige
Möglichkeit, mit den Angestellten schnell und flächendeckend zu
kommunizieren.
ver.di-Bundesvorstandmitglied Uwe Foullong nannte
das Abschalten der Sendeberechtigung einen „schwerwiegenden Eingriff“
in das Betriebsverfassungsgesetz. „In einem demokratischen Land kann
keine Unternehmensleitung als Zensor bestimmen, was die Beschäftigten
lesen“, sagte Foullong. Das ver.di-Vorstandsmitglied forderte die
Dresdner Bank auf, die „brutale Verhinderung der Betriebsratsarbeit“
sofort einzustellen.
Die Dresdner Bank begründet die
Zensurmaßnahme mit dem Vorwurf, der Betriebsrat habe über seinen
Verteiler „gewerkschaftliche Publikationen“ in Umlauf gebracht. Deshalb
solle der Betriebsrat künftig seine Informationen für die Belegschaft
dem Leiter der Personalabteilung vorlegen. Von dort werde dann
gegebenenfalls eine „entsprechende Verteilung“ erfolgen.
ver.di
erklärte, die Verbreitung gewerkschaftlicher Informationen sei
zulässig, wenn die Neutralitätspflicht des Betriebsrats (kein Aufruf
zum Arbeitskampf, keine Mitgliederwerbung) nicht verletzt wird. Daran
habe sich der Betriebsrat orientiert.