Unlängst hat die Fraktion DIE LINKE 17 Anträge zur Rentenüberleitung in
den Bundestag eingebracht. Der Dokumentation dieser Anträge habe ich
drei Beispiele vorangestellt. Was Frau A., Herrn B. und Frau C.
verbindet, ist das Rentenüberleitungsgesetz mit dem Anwartschafts- und
Anspruchsüberführungsgesetz aus dem Jahr 1991. Es gab der Überführung
der Altersversorgung der DDR in das bundesrepublikanische Recht den
gesetzlichen Rahmen. Fast vier Millionen Renten und Versorgungen sowie
mehr als sieben Millionen Anwartschaften auf Alterssicherung mussten
nach 1990 überführt