Axel Troost

DIE LINKE.
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10.08.2007

SGB II-Leistungen für Unterkunft und Heizung: Bund wird (will) sich ab 2008 auf Kosten der Kommunen entlasten

Bundesanteil soll von durchschnittlich 31,8 auf 29,3 Prozent sinken - eine schöne neue Formel in § 46 Abs. 7 SGB II (Hartz IV) macht’s möglich

Paul M. Schröder, Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V.(BIAJ)
"Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II, die in diesem Jahr voraussichtlich etwa 13,8 Milliarden Euro betragen werden. In den ersten beiden Hartz IV-Jahren (2005 und 2006) trug der Bund in allen 16 Ländern 29,1 Prozent dieser Leistungen. In diesem Jahr (2007) trägt er in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent, in Baden-Württemberg
35,2 Prozent und in den übrigen 14 Ländern 31,2 Prozent der kommunalen Leistungen für Unterkunft
und Heizung. (§ 46 Abs. 6 SGB II) Ab 2008 bestimmt sich die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in den Ländern aus der folgenden schönen Formel in § 46 Abs. 7 SGB II:

biaj.gif

dabei sind:
biaj-legende.gif


Der entscheidende Faktor, der die Höhe der Beteiligung des Bundes bestimmt bzw. bestimmen soll:

die relative Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften – unabhängig von deren Größe und unabhängig von den Ausgaben für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft.

Da Größe der Bedarfsgemeinschaft und Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt bleiben, wirkt sich insbesondere die am 1. Juli 2006 in Kraft getretene Einschränkung des Rechts hilfebedürftiger junger Menschen auf eine eigene Wohnung durch das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vom 24. März 2006 auch hier1 positiv für den Bund aus: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank von 3,976 Millionen in den letzten zwölf Monaten vor Inkrafttreten dieser Einschränkung (JD BGt-1 in der oben genannten Formel für die Beteiligung des Bundes in 2008) um 3,5 Prozent auf 3,835 Millionen in den ersten zwölf Monaten danach. (JD BGt in der oben genannten Formel für die Beteiligung des Bundes in 2008)"

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